Vermieter verbietet das Übernachten von Freunden?
Hallo zusammen, folgendes: am Abend/Nacht will ein Kumpel von mir nach Hause, er meinte ich kann dann bei ihm schlafen da ich nicht nach Hause fahren wollte. Es war so gegen 1:30 Uhr morgens. Er wohnt in einer Wohnung im oberen Stock, sein Vermieter im Erdgeschoss, dementsprechend hat er auch ein Fenster aus dem er den Eingangsbereich sieht. Am besagten Abend lehnt er sich dann aus dem Fenster (hat uns wohl gehört, waren aber nicht wirklich laut!) und meinte er lasse keine "Assis"(völlig grundlos, war normal gekleidet, nicht auffallend und konnte mich normal artikulieren) in das Haus und mein Kumpel dürfe keine Freunde mitnehmen. Danach drohte er ihn rauszuschmeißen. Letztlich bin ich dann draußen in der Kälte geblieben und habe eine andere bleibe gesucht. Darf der Vermieter das?
13 Antworten
Nein. Der Vermieter darf dem Mieter der Wohung nicht verbieten Personen einzuladen und diese dort übernachten zu lassen! Egal wie die Person aussieht.
MfG Capone87er
Er bezahlt doch seine Miete immer pünktlich? Er darf durchaus Freunde in seiner Wohnung übernachten lassen. Der Vermieter darf sich auch nicht die Personen aussuchen, die das Haus betreten-als die Freunde des Mieters. Auch ist dieses kein Kündigungsgrund wenn Freunde des Mieters übernachten. Bei mutwilliger Zerstöhrung, Diebstahl oder sehr ungebührlichem Benehmen, kann der Vermieter eine Abmahnung schreiben.
Bis zu 3 Monaten kann ein Freund, Bekannter oder Verwandter eine Wohnung mit bewohnen.
Es sei denn, es ist eine schriftliche Klausel im Vertrag verankert. Ob diese allerdings rechtsgültig ist müsste dann geprüft werden.
Nein, das darf er eigentlich nicht.
Es ist nicht erlaubt, das er zb. dauerhaft einen Freund -quasi als Untermieter-bei sich wohnen lässt aber das was der Vermieter da gemacht hat ist lächerlich. Er kann ihn deswegen auch nicht rausschmeissen.
Nein. Der Mieter hat Hausrecht in seiner Wohnung. Wenn Du dort nicht dauerhaft bist, darf der Vermieter Besuch nicht verbieten, auch nicht über Nacht. In Hotels und Pensionen, ist das anders.
Du darfst laut Mietrecht jemanden ohne Abstimmung mit dem Vermieter sogar bis zu drei Monate bei dir wohnen lassen.
Richtig: 6 bis 12 Wochen. Je nach Rechtssprechung.
... richtig: 6 Wochen.