Feiertage und Krankheitstage wurden nicht bezahlt!
Hallo liebe User,
habe mich hier extra angemeldet in der Hoffnunf dass ihr mir helfen könnt.
Also es geht um meine Freundin die bis bor kurzem bei Galeria Kaufhof tätig war. Sie hatte am Anfang einen Vertrag als HELFERIN IM VERKAUF als Vollzeit ( mit Befristung), mit 160 Std im Monat, ab Januar hat sie einen neuen Vertrag bekommen als Verkäuferin ( auch befristet), wo ihr Lohn dann auch ein bisschen angehoben wurde. Es gibt aber nun 2 Probleme:
1: Sie hat in einem ihrer Löhne 3 Feiertage nicht bezahlt bekommen! Also ganze 3 Tage kein Geld. Auf die Frage weshalb dies so war, kam von der Sekretärin die Antwort: " Die Gewerkschaft hat entschieden den Leuten mit dem Vertrag als HELFERIN IM VBERKAUF die Feiertage nicht zu zahlen" Das kann doch nicht sei oder? Ob jetzt Helferin oder nicht, sie ist als Vollzeitkraft eingestellt und sie wäre an dem Tag arbeiten gewesen, wären es keine Feiertage, quasi kann sie nichts dafür dass es Feiertage waren?!?!?! (Das war noch in der Zeit als sie den Vertrag für Helferin im Verkauf als Vollzeit hatte)
2: Im letzten Monat war sie krank. Diese Tage haben die nicht bezahlt und die wollen es auch weiterhin nicht zahlen. Nun haben wir da angerufen und und da hiess es am Telefon von der Sekretärin: " Sie waren am Anfang ihres neuen Vertrages krank, deswegen bekommen sie diese nicht bezahlt, die KK bezahlt diese Tage"! Nochmal damit ihr das versteht, wie oben beschrieben, hatte sie ganz am Anfang als sie dort angefangen hat zu arbeiten einen Vertrag als HELFERIN IM VERKAUF und dann im Januar hat sie dann den neuen Vertrag bekommen als Verkäuferin und in der Zeit ist sie dann krank geworden. Und das soll ein Grund sein, damit Krankheitstage nicht bezahlt werden????? :confused:
Dann anschliessend ein Anruf bei der Krankenkasse. Dort wurde uns dann gesagt dass wir auch von der KK kein Geld bekommen würden für die Krankheitstage weil kein Entgeltfortzahlung beantragt wurde und der Arbeitgeber hätte eigentlich am Anfang den Arbeitnehmer fragen müssen wegen Entgeltfortzahlung? :confused::confused:
Sorry aber was ist denn hier los? Beide wollen nicht zahlen wie kann das sein?!
Bitte dringend um Hilfe und schonmal ein Dankeschön an alle die sich die Zeit nehmen.
4 Antworten
Einen Anspruch auf Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen haben alle Arbeitnehmer (also auch Aushilfskräfte, Teilzeitbeschäftigte und Auszubildende).
Im § 2 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz steht dazu:
Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.Voraussetzung für die Lohnfortzahlung ist bei Teilzeitbeschäftigten, dass die Arbeitszeit auch tatsächlich für den Wochentag festgelegt ist, auf den dann der Feiertag fällt.
Quelle: lohn-info.de/lohnfortzahlung_feiertage.html
Mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bin ich mir nicht ganz sicher wegen des neuen Arbeitsvertrags. Da würde ich einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen. Allerdings bin ich der Meinung, dass entweder der Arbeitgeber oder die Krankenkasse zahlen müssen. Das keiner von beiden zahlt, kann nicht rechtens sein.
1. Das war sicher eine billige Ausrede, Dass die Gewerkschaft entschieden hätte, Feiertage nicht zu bezahlen. Erstens würde kaum eine Gewerkschaft dem zustimmen, zweitens wäre ein Betrieb ziemlich bescheuert, wenn er sich von der Gewerkschaft Vorschriften machen würde.
Deine Freundin sollte sich nicht damit zufrieden geben und sich genau zeigen lassen, "wo das steht".
2. Eine Entgeltfortzahlung durch den Betrieb gibt es erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 4 Wochen besteht. Dann müsste in der Tat die Krankenkasse einspringen. Aber vielleicht war sie dort gar nicht gemeldet? Die Aussage "am Anfang Ihres neuen Vertrags" ist ja recht ungenau. Auch da sollte sie mal genauer nachfragen.
Das Stichwort Gewerkschaft ist aber gar nicht so dumm. Wenn sie dort Mitglied ist oder wenn es einen Betriebsrat gibt, sollte sie sich mal beraten lassen.
Die KK meinte am Telefon dass man Sie nicht gemeldet hätte, es aber eigentlich die Pflicht vom AG ist, dem AN danach zu fragen ob sie das möchte. Am anfang gilt ja diese 4 Wochen Klausel, wenn man in diesen 4 Wochen Krank ist zahlt ja der AG nichts, aber Sie war ja davor monatelang bei dem gleichen AG beschäftigt, nur hat sich ihr Vertrag (Lohn und Arbeitsstunden) geändert. Also würde diese Klausel ausfallen oder und sie müsste das Geld von Ihrem AG bekommen und nicht von der KK.
Heute nochmal bei der KK angerufen und die haben mir bestätigt, dass sie von der Arbeit als HEIMARBEIT angemeldet wurde!!! Seit wann leisten Arbeiter von Galeria Kaufhof Heimarbeit, die sind illegal vorgeagngen!
Dann anschliessen nochmal ein Anruf bei der Arbeit und die Sekretärin meinte dann, dass sie ncihts davon wüsste, aber auf einmal war sie dann der Meinung, dann man die Feiertage doch zahlt, als meine Freundin meinte, dass sie vor Arbeitsgericht gehen werde :D.
Die Krankheitstage will sie aber immernoch nicht zahlen, der Grund dafür lautet wie folgt. Als sie ihren neuen Vertrag als VERKÄUFERIN erhalten haben wurde ihr alter gekündigt und deswegen gilt die 4 Wochen Klausel in der sie nicht krank sein dürfen.
Das kann doch aber nicht sein oder? Ob jetzt alter oder neuer Vertrag, sie war dort davor monatelang beschäftigt, nur weol sie jetzt einen besseren Vertrag bekommen reisst doch diese Kette nicht?!
Da müsstest du den Vertragstext überpüfen.
Es kann ja auch folgendes sein: Eine Reinigungskraft in einem Haushalt etwa wird nach Anzahl der geleisteten Stunden bezahlt. Einen Urlaubsanspruch gibt es hier gar nicht. Wenn sie krank ist bekommt sie auch nichts
Wohlgemerkt Anspruch auf bezahlten Urlaub!
Selbstverständlich gibt es auch für Reinigungskräfte im Haushalt Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall! Auch der Arbeitgeber einer Haushaltshilfe im privaten Haushalt hat sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten!