Feiertage und Krankheitstage wurden nicht bezahlt!

4 Antworten

Einen Anspruch auf Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen haben alle Arbeitnehmer (also auch Aushilfskräfte, Teilzeitbeschäftigte und Auszubildende).

Im § 2 Abs. 1  Entgeltfortzahlungsgesetz steht dazu:

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Voraussetzung für die Lohnfortzahlung ist bei Teilzeitbeschäftigten, dass die Arbeitszeit auch tatsächlich für den Wochentag festgelegt ist, auf den dann der Feiertag fällt. 

Quelle: lohn-info.de/lohnfortzahlung_feiertage.html

Mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bin ich mir nicht ganz sicher wegen des neuen Arbeitsvertrags. Da würde ich einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen. Allerdings bin ich der Meinung, dass entweder der Arbeitgeber oder die Krankenkasse zahlen müssen. Das keiner von beiden zahlt, kann nicht rechtens sein.

1. Das war sicher eine billige Ausrede,  Dass die Gewerkschaft entschieden hätte, Feiertage nicht zu bezahlen. Erstens würde kaum eine Gewerkschaft dem zustimmen, zweitens wäre ein Betrieb ziemlich bescheuert, wenn er sich von der Gewerkschaft Vorschriften machen würde.

Deine Freundin sollte sich nicht damit zufrieden geben und sich genau zeigen lassen, "wo das steht".

2. Eine Entgeltfortzahlung durch den Betrieb gibt es erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 4 Wochen besteht.  Dann müsste in der Tat die Krankenkasse einspringen. Aber vielleicht war sie dort gar nicht gemeldet? Die Aussage "am Anfang Ihres neuen Vertrags" ist ja recht ungenau. Auch da sollte sie mal genauer nachfragen.

Das Stichwort Gewerkschaft ist aber gar nicht so dumm. Wenn sie dort Mitglied ist oder wenn es einen Betriebsrat gibt, sollte sie sich mal beraten lassen.

Sikicikenji 
Beitragsersteller
 05.03.2015, 03:13

Die KK meinte am Telefon dass man Sie nicht gemeldet hätte, es aber eigentlich die Pflicht vom AG ist, dem AN danach zu fragen ob sie das möchte. Am anfang gilt ja diese 4 Wochen Klausel, wenn man in diesen 4 Wochen Krank ist zahlt ja der AG nichts, aber Sie war ja davor monatelang bei dem gleichen AG beschäftigt, nur hat sich ihr Vertrag (Lohn und Arbeitsstunden) geändert. Also würde diese Klausel ausfallen oder und sie müsste das Geld von Ihrem AG bekommen und nicht von der KK.

Heute nochmal bei der KK angerufen und die haben mir bestätigt, dass sie von der Arbeit als HEIMARBEIT angemeldet wurde!!! Seit wann leisten Arbeiter von Galeria Kaufhof Heimarbeit, die sind illegal vorgeagngen!

Dann anschliessen nochmal ein Anruf bei der Arbeit und die Sekretärin meinte dann, dass sie ncihts davon wüsste, aber auf einmal war sie dann der Meinung, dann man die Feiertage doch zahlt, als meine Freundin meinte, dass sie vor Arbeitsgericht gehen werde :D.

Die Krankheitstage will sie aber immernoch nicht zahlen, der Grund dafür lautet wie folgt. Als sie ihren neuen Vertrag als VERKÄUFERIN erhalten haben wurde ihr alter gekündigt und deswegen gilt die 4 Wochen Klausel in der sie nicht krank sein dürfen.

Das kann doch aber nicht sein oder? Ob jetzt alter oder neuer Vertrag, sie war dort davor monatelang beschäftigt, nur weol sie jetzt einen besseren Vertrag bekommen reisst doch diese Kette nicht?!

Da müsstest du den Vertragstext überpüfen.

Es kann ja auch folgendes sein: Eine Reinigungskraft in einem Haushalt etwa wird nach Anzahl der geleisteten Stunden bezahlt. Einen Urlaubsanspruch gibt es hier gar nicht. Wenn sie krank ist bekommt sie auch nichts

putzfee1  04.03.2015, 23:50

Selbstverständlich gibt es auch für Reinigungskräfte im Haushalt Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall!  Auch der Arbeitgeber einer Haushaltshilfe im privaten Haushalt hat sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten!

putzfee1  04.03.2015, 23:53
@putzfee1

Wohlgemerkt Anspruch auf bezahlten Urlaub!