Deutsche Post zahlt Krankheitstage nicht!?
Hallo meine Tochter arbeitet seit ein paar Monaten bei der Post in Teilzeitarbeit. Der Vertrag wurde bereits das zweite mal befristet verlängert.
Im zweiten Arbeitsvertrag wurde sie für 2 Tage krank und bekam nicht für die Zeit den Lohn, mit der Begründung das innerhalb der ersten 28 Tagen krank wird hat kein Anrecht auf Lohnentgelt
Ist das zulässig?
4 Antworten
Der Vertrag wurde bereits das zweite mal befristet verlängert.
Mit Sachgrund? Den ggf. ist die Befristung bei der Verlängerung unwirksam.
m zweiten Arbeitsvertrag wurde sie für 2 Tage krank und bekam nicht für die Zeit den Lohn, mit der Begründung das innerhalb der ersten 28 Tagen krank wird hat kein Anrecht auf Lohnentgelt
In den ersten 28 Tagen einer Beschäftigung besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wenn sie aber nahtlos bereits vorher da beschäftigt war, liegt hier eben kein neues Arbeitsverhältnis vor.
Zudem gilt hier (wahrscheinlich) ein Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes - und dort wird i. d. R., abweichend von der gesetzlichen Vorschrift, ab dem ersten Tag des Beschäftigungsverhältnisses die Lohnfortzahlung geleistet.
Während der ersten 4 Wochen eines neuen Arbeitsvertrages muss ein Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten - hier tritt die KK ein und zahlt Krankengeld.
Aber wohl vermutlichlich nicht bei einem übergangslosem 2. befristeten Arbeitsvertrag. Also kann sie sich an die Krankenkasse wenden - die wird entweder Krankengeld zahlen, oder sie an den Arbeitgeber verweisen.
Wende dich an den Gewerkschaftsvertreter und den Personalrat. Die kennen die rechtliche Situation.
Das ist richtig, das muss Sie bei der Krankenkassen einfordern.