Krankheitstage Teilzeit

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Nach § 4 EntgFG ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.

D. h., eine Berechnung von fiktiven Durchschnitten ist unzulässig, weil sie zu Minusstunden oder weniger Lohn führt. Es muss genau die Arbeitszeit im Krankheitsfall bezahlt werden, die der ArbN am jeweiligen Krankheitstag auch zu erbringen gehabt hätte.

Das mit dem Urlaub ist im Übrigen genau so unsinnig wie falsch. Wenn man nur drei Tage arbeitet, hat man auch nur drei Urlaubstage pro Woche. Der Jahresurlaubsanspruch ist im Vorfeld natürlich anteilig runter zu rechnen. Dir würden 16,2 Tage im Jahr zustehen.

Quentin310101 
Beitragsersteller
 17.04.2014, 22:34

Bei uns wurde das mit dem Urlaub so geregelt, das man eine ganze Woche nehmen muss, dafür bekomme ich dann pro Tag 5 Stunden berechnet um auf 25 Stunden zu kommen. Habe einen 100 Stunden Vertrag.. Alles was darüber geht sind " Überstunden" die auch vergütet werden. Die Regelung mit dem Urlaub ist gemacht worden um es für die Lohnabrechnung leichter zu machen. Wir haben alle 27 Tage Urlaub, egal wie viele Tage wir in der Woche arbeiten. Ob 1 Tag 2 oder 3 Tage oder die ganze Woche. Es wird pro Tag aber nur anteilig bezahlt. Der Kollege der einmal in der Woche arbeitet bekommt pro Urlaubstag 2 Stunden vergütet. Es wurde damit begründet, damit es die Lohnbuchhaltung einfacher hat zu berechnen.

ralosaviv  17.04.2014, 22:41
@Quentin310101

Stellt man in der Lohnbuchhaltung Leute mit entsprechender Ausbildung ein, ist es auch kein Problem, gesetzeskonform abzurechnen. Wie muss ich mir das denn bei einzelnen Urlaubstagen vorstellen? Das haut weder von der Berechnung der Urlaubstage noch beim Urlaubsentgelt hin!

Quentin310101 
Beitragsersteller
 17.04.2014, 23:02
@ralosaviv

Jeder Urlaubstag wird nur anteilig vergütet. Egal ob du eine Woche Urlaub hast oder nur einen Tag nehmen würdest. Aber die Mitarbeiter die z.B. nur eine Tag arbeiten sollen oder müssen für eine Woche Urlaub beantragen, bekommen dann eben pro Urlaubstag 2 Std. vergütet. Mit dem was du sagst, entsprechende Leute einstellen, hast du natürlich recht, aber bei uns muss mittlerweile eine Person Lohnbuchhaltung und Personalbüro in einem sein. Sparen heißt die Devise unseres AG..

Das ist eine völlig falsche Rechnung, die da mit Euch gemacht wird. Wer in der Woche 40 Stunden arbeitet, muss auch 40 Stunden bezahlt bekommen, wenn er krank ist oder Urlaub hat. Jemand, der nur 20 Stunden arbeitet, bekommt, wenn er eine volle Woche krank ist oder Urlaub hat, dann eben 20 Stunden bezahlt. Urlaub haben aber alle gleich viel, nämlich mindestens 4 Wochen im Jahr. Habt Ihr einen Betriebsrat? Wahrscheinlich nicht, was in diesem Fall sehr schade ist.

Quentin310101 
Beitragsersteller
 17.04.2014, 22:16

Wir haben einen BR aber leider ist die Frage der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht vernünftig geregelt worden. Es ist ja nicht immer so, das ein Arzt dich für eine ganze Woche krank schreibt. oder das der Kollege der nur an einem Tag in der Woche arbeitet und dann unglücklicher Weise an diesem Tag erkrankt, ( bei uns arbeiten halt viele nur am Donnerstag) dann schreibt der Arzt dich ja nicht für die ganze Woche krank sondern nur für Donnerstag maximal Freitag. Der bekommt dann aber insgesamt nur 4 Stunden vergütet, hätte aber am Donnerstag 10 gearbeitet

ralosaviv  17.04.2014, 22:24
@Quentin310101
Wir haben einen BR aber leider ist die Frage der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht vernünftig geregelt worden

Warum auch? Steht ja nun eindeutig im Gesetz.

Es ist aber ja auch schon mal so das man einen Tag arbeiten geht und am nächsten Tag zu krank ist um noch arbeiten zu können.

Wenn man zu krank ist um arbeiten zu gehen, lässt man sich krankschreiben!

Wenn du krank bist, bist du krank. Wie das bei euch geregelt ist, steht in deinem Arbeitsvertrag!

Quentin310101 
Beitragsersteller
 17.04.2014, 21:43

Darum geht es ja auch nicht, das ist klar. Ich muss bin ja auch verpflichtet mich vom ersten Tag an krank schreiben zu lassen, wenn ich erkrankt bin. Die Frage ist, aber darf der Arbeitgeber diese Tage nur anteilig mit 5 Stunden berechnen oder muss er mir diese Tage so vergüten wie ich gearbeitet hätte, also ich arbeite im Durchscnitt 8 - 9 Stunden am Tag

Das scheint aber eine seltsame Krankheit zu sein, die pünktlich die drei Tage dauert, die du arbeiten müsstest.

Aber Lohnfortzahlung wird mit dem Durchschnitt vergütet, den du sonst verdient hättest. Das musst du natürlich auch belegen.

Quentin310101 
Beitragsersteller
 17.04.2014, 22:06

Keine komische Krankheit, ich meine nur zum Beispiel, wenn man an diesen Tagen erkrankt. Z.B Magen Darm, was ja durchaus auch vorkommen kann. Da schreibt ein Arzt dich nicht unbedingt für eine ganze Woche krank und man möchte das ja auch gar nicht. Es heißt auch nicht das man nur an diesen Tagen erkrankt, War nur als Beispiel. Es geht mir auch nicht nur um diese drei Tage sondern um das allgemeine. Wir haben auch Mitarbeiter die einen oder ur Zwei Tage in der Woche arbeiten, pro Tag zwischen 9 und 10 Stunden. Im Krankheitsfall aber nur 2 Stunden vergütet bekommen. Das kann es ja nicht sein. Und es ist ja nun einmal nicht so, das alle Menschen immer Montags erkranken und dann für die ganze Woche krank geschrieben werden.

Das heißt, Du arbeitest teilweise 10 Stunden am Tag? Dir ist klar, dass dies die Höchstarbeitszeit ist? Wieviel Urlaub bekommen die Vollzeitkräfte bei Euch? Auch 27 Tage oder mehr? Dein Mindesturlaub sollte eigentlich 21 Tage betragen. Damit müsstest Du in der Woche 3 Tage Urlaub nehmen und für diese dann die durchschnittliche Arbeitszeit gutgeschrieben bzw. bezahlt bekommen, die Du üblicherweise arbeitest. Genauso ist es natürlich, wenn Du diese 3 Tage krank bist.

Quentin310101 
Beitragsersteller
 17.04.2014, 21:50

Ich arbeite zwischen 8 und neun Stunden Dienstags und Mittwoch Donnerstags können es auch 10 Stunden werden, da das unser Hauptarbeitstag ist ( Versandtag). In unserem Betrieb haben alle 27 Urlaubstage, egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Aushilfen ( 400 € Kräfte) Bekommen aber die Urlaubstage nur anteilig bezahlt. Also ich z.b. mit 5 Stunden. es gibt bei uns Mitarbeiter die nur einmal in der Woche arbeiten die bekommen pro Urlaubstag 2 Stunden berechnet.

Quentin310101 
Beitragsersteller
 17.04.2014, 21:59
@Quentin310101

Das mit den Urlaubstagen ist in einer Betriebsvereinbarung geregelt, aber nicht die Krankheitstage. Da es für viele nicht ersichtlich warum ein Krankheitstag so berechnet wird wie ein Urlaubstag. Jemand der z.b. nur einen Tag arbeitet und an diesem Tag erkrankt ( viele der Aushilfen kommen nur Donnerstags) bekommt dann nur 2 Stunden vergütet statt der 10 Stunden die wir durchschnittlich an einem Donnerstag arbeiten

ralosaviv  17.04.2014, 22:26
@Quentin310101
Das mit den Urlaubstagen ist in einer Betriebsvereinbarung geregelt,

Dann sollte der BR sich dringend weiterbilden.