Feiertage werden nicht bezahlt?
Hallo, ich habe eine Frage zu Feiertagsbezahlung. Mein Arbeitgeber zahlt keine Feiertage. Ich habe bereits den §2 Entgeldfortzahlungsgesetz gelesen, bin mir hier aber nicht schlüssig ob dieser für mich gilt. Ich lese immer wieder das bei einer Stunden Zahlung eine Feiertagszahlung nicht getätigt wird, in meinem Vertrag steht allerdings, ich habe eine regelmäßige Arbeitszeit von 190 Std bei 8,50€. Greift dann dieser Pragarph oder nicht?
1 Antwort
Warum sollte bei einer Bezahlung nach Stunden (Lohn) das Entgeltfortzahlungsgesetz nicht zutreffen? Selbstverständlich gilt für Dich der § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz.
Dein AG muss Dir für einen gesetzlichen Feiertag den Lohn bezahlen, den Du ohne den Arbeitsausfall gehabt hättest.
Beispiel: Wenn Du Mo - Fr. täglich 9 Stunden arbeitest, muss Dir Dein AG am 25. Dezember (Freitag) eben diese neun Stunden bezahlen als hättest Du gearbeitet.
Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip und gilt für alle AN. Da spielt es auch keine Rolle ob es um einen Minijob, Teilzeit, Vollzeit, Lohn oder Gehalt geht.
Solltest Du in der Woche in der der Feiertag ist Nachtschicht haben und diese fällt infolge des Feiertages aus, steht Dir auch die Nachtschichtzulage für den Feiertag zu.