Arbeitsrecht - JEDEN Samstag arbeiten und Sonderregelung bei Feiertagen...
Wer kennt sich aus... Mein Freund arbeitet im Handel und muss JEDEN - wirklich jeden, Samstag arbeiten... er bekommt dafür in der Wochen einen Tag frei... Und sobald ein Feiertag in der Woche ist, bekommen sie keinen Tag frei - denn dann ist ja der Feiertag frei.. heißt 5 Tage Woche - egal ob diese Woche einen Feiertag hat oder nicht. Und es gibt eine Urlaubssperre von März bis August... kein einzelner Tag darf da Urlaub genommen werden... nicht mal bei Beerdigungen oder Hochzeiten... !!! Nun meine Fragen.. 1. Ist es rechtens jeden Samstag arbeiten zu müssen? Kann man nicht erwarten auch mal jedes vierte WE z.B. auch Samstag frei zu haben? WEnn ja, kann mir jemand hier das Gesetz zu zeigen? 2. Ist es rechtens, kein freien Tag dem AN zu geben, wenn dafür ein Feiertag ist? Ist doch auch nicht üblich.. der Feiertag ist vom Gesetz her und müsste ein zusätzlich freier Tag sein... Gesetz? 3. Urlaubssperren gibt es, das weiß ich.. Gastronomie besonders.. aber ist es auch richtig im Handel, wenn Saison ist, zu sagen, von März bis August keinen Urlaub zu kriegen? Das sind 6 Monate.. kennt hier jemand ein Gesetz?
Ich hoffe hier kennt sich jemand aus, und kann mir helfen... Danke im Voraus.
5 Antworten
Mein Freund arbeitet im Handel und muss JEDEN - wirklich jeden, Samstag arbeiten... er bekommt dafür in der Wochen einen Tag frei...
Jo - ist doch ok. Der Samstag ist doch ein ganz normaler Werktag. Meine Friseurin muss auch jeden Samstag arbeiten und wegen der Bräute ist auch von Mai bis Oktober kein Samstags frei - ausser man hat seinen längeren Urlaub von langer Hand geplant......
Stört es ihn selbst oder nur Dich, weil Du samstags frei hast?
Wenn es ein kleiner Laden ist, der in den Monaten März bis August Hauptsaison hat, ist das halt so, dass da Urlaubssperre ist.
ok ich wollte es mal wissen, die meinungen gehen im freundeskreis total auseinander.. einige sagen auch, es sei nicht rechtens...
Das wäre nur erlaubt, wenn es sich z. B. um ein Restaurant, Dienstleistungsfirma, Krankenhaus usw. handelt. In normalen Geschäften nicht. Auch den Sonderurlaub bei Tod eines nahen Angehörigen, Hochzeit der Eltern usw. muß er freigeben.
Wenn ichs noch wüßte würde ich es dir sagen. Ich weiß nur, das ich das mal irgendwo gelesen habe und das nicht irgendwo in einer Wochenzeitschrift. Wenn du ess nun ganz genau wissen willst ruf doch mal bei der Gewerkschaftt an. Verbraucherzentralen wissen auch vieles.
hey
also samstag darf gearbeitet werden da es ein normaler Werktag ist.
Das mit der Urlaubssperre weiß ich net aber ich denke das ein arbeitgeber dazu verpflichtet ist dich für eine Beerdigung oder so freizustellen.
Für einen Umzug muss er dich auch einen Tag freistellen
Schau mal im Arbeitszeitgesetz oder Arbeitsschutzgesetz
welcher Handel? Es gibt viele.
Fahrradhandel
Wenn das alles so im Vertrag steht, ist es ok.
Samstag ist gesetzlich gesehen ein normaler Werktag, wenn er dafür nen anderen frei hat, ist es nunmal so. Das ist auch der Grund wieso das mit dem Feiertag meines Erachtens ok ist. Es sind ja trotzdem "nur" 5 Tage. Wenn ein Feiertag auf Sonntag fällt und man hat nen Mo-Fr Job, kriegt man ja auch nicht an nem anderen Tag frei.
Urlaubssperren sind je nach Branche ok. Wie lang die sein darf, weiß ich nicht, aber ich denke, auch da ist es rechtens wie es ist.
Das einzige was ich bedenklich finde, ist das mit den Beerdigungen und Hochzeiten. Da würd ich toben....
Darf ich (interessenshalber) fragen, um welche Branche es sich handelt?
Fahrradhandel ist es. Tja aber was will man machen, wenn der AG einem alles verwehrt... :-( ich kenne welche, die sind Verkäuferinnen und selbst die haben einmal im Monat Samstag frei
und wo steht das?