Fehler im Kaufvertrag, kann Händler nachträglich korrigieren?

2 Antworten

Moin,

ihr habt euch doch auf die Basis-Version geeinigt. Das heißt eine Einigung lag vor, ihr habt es nur falsch bezeichnet. Der Vertrag ist also zu dem Basis-Modell zu Stande gekommen. Dass jetzt der Name korrigiert wird, ist reine formsache.

Cb0909 
Beitragsersteller
 10.10.2018, 06:05

Wir haben nichts falsch bezeichnet. Wir haben eine abweichende Auftragsbestätigung erhalten.

Wenn das endgültige Angebot vom besprochenen abweicht, ist ja noch keine übereinstimmende Willenserklärung erfolgt. Dann können BEIDE Seiten noch von diesem "Vertrag" zurück treten.

Cb0909 
Beitragsersteller
 10.10.2018, 06:07

Habe ich nicht mit leistung der Anzahlung zugestimmt?

DerHans  10.10.2018, 09:47
@Cb0909

Du schon, aber die andere Seite hat anschließend das Angebot verändert.