Fehler im Kaufvertrag, kann Händler nachträglich korrigieren?
Hallo, wir haben am vergangenen Freitag einen Whirlpool auf einer Messe gekauft, es gab für die Basisausstattung ein gutes Angebot. Im dort geschlossenen Kaufvertrag hat die Verkäuferin jedoch nicht vermerkt, dass es sich um die Basis Ausstattung handelt, dies ist nur am Preis ersichtlich. (Das bessere Modell hat den gleichen Namen ohne den Zusatz Basis). Am selben Tag haben wir die Bestätigung per Mail erhalten und siehe da, es sollte das bessere Modell geliefert werden :) die Anzahlung haben wir dann fristgemäß Montag Abend überwiesen, leider bekamen wir dann prompt am Dienstag eine Korrektur, dass wir das Modell Basis erhalten. Ist das rechtens? Können wir auf Lieferung des besseren Modells bestehen?
2 Antworten
Moin,
ihr habt euch doch auf die Basis-Version geeinigt. Das heißt eine Einigung lag vor, ihr habt es nur falsch bezeichnet. Der Vertrag ist also zu dem Basis-Modell zu Stande gekommen. Dass jetzt der Name korrigiert wird, ist reine formsache.
Wir haben nichts falsch bezeichnet. Wir haben eine abweichende Auftragsbestätigung erhalten.
Wenn das endgültige Angebot vom besprochenen abweicht, ist ja noch keine übereinstimmende Willenserklärung erfolgt. Dann können BEIDE Seiten noch von diesem "Vertrag" zurück treten.
Du schon, aber die andere Seite hat anschließend das Angebot verändert.
Habe ich nicht mit leistung der Anzahlung zugestimmt?