fehlende Baugenehmigung

6 Antworten

Das kann man so pauschal gar nicht beantworten.

Möglichweise mit viel Glück sind Terassenübderdachungen bis zu einer gewissen Größe sogar Baugenehmigungsfrei und bedürfen nur einer Bauanzeige, was aber im Nachhinein auch nicht der wichtigste  Faktor ist. Hängt alles immer sehr von der Bauordnung des Bundeslandes ab.

Wenn es ganz blöd läuft brauchst du einen Bauantrag inkl. Statik, den natürlich wieder nur ein Planungsberechtiger stellen darf. Und der kostet schon ein bisschen Geld.

Manchmal ist es aber auch einfach am sinnvollsten keine schlafenden Hunde zu wecken deren Job es ist, anderen Leuten das Leben schwer zu machen ...


Es ist eine Doppelhaushälfte und der andere Nachbar hat die selbe Überdachung und der von dem ich die seite nun gekauft habe hat diese nun im nachhinein gebaut. Es wurde mir auch eine Baulast ausgehändigt bei der mein Hauseigentümer den Nachbar halt das Bauvorhaben erlaubt hat sozusagen. Ich möchte die Terrassenüberdachung aufjedenfall behalten. Wegen den Nachbarn sollte es kein Ärger geben die sind nett und waren anscheind auch erfreut das es angeschlossen wurde da beide Terrassen nun komplett getrennt sind voneinander. Aber der Nachbar hatte damals anscheinend eine Baugenehmigung beantragt auch wegen der Baulast. Ich war auch noch nicht beim Amt oder sonst was, also wurden auch noch keine toten Hunde geweckt. Blos ich habe keine lust später Ärger zu bekommen falls das amt doch über die Überdachung stolpert. Genehmigungsfrei ist diese nicht da in Niedersachsen nur Überdachungen der Terrasse von bis 30m³ und einer Tife von 3m frei sind, das hatte ich schon nach gelesen. Also sollte ich nun den Verkäufer auffordern einen Bauantrag zu stellen? genehmigt werden müsste es ja eigentlich da es bei dem Nachbar auch ja genehmigt wurde anscheinend, oder sollte ich einfach versuchen damit zu leben und vielleicht dann auch noch später ein Bußgeld in Kauf nehmen?  danke für eure Hilfe schon mal :)

Ich würde, wenn überhaupt, dem Verkäufer zur Auflage machen, in diesem Falle eine Baugenehmigung auf seine Kosten zu besorgen. Du hast das Haus gekauft.

Laut Kaufvertrag mit einer Terassenüberdachung und darfst davon ausgehen, dass alles seine Richtigkeit hat.

Damit weckst du zwar schlafende Hunde im Amt. Könntest aber die Sache auch so hinnehmen wie sie ist und hoffen, dass nicht eines Tages einer dieser Amtsfritzen nachschaut, ob hierfür eine Genehmigung vorliegt.

Da gäbe es dann zwei Möglichkeiten. Entweder fordert man dich wegen fehlender Genehmigung auf die Terassenüberdachung zu beseitigen, oder aber nachträglich eine Baugenehmigung zu beantragen, die dann aber dein Geld kostet und die Terassenüberdachung bleiben darf.

Sie können verlangen, dass sich der Verkäufer um die Genehmigung der Überdachung mittels eines genehmigungsfähigen Bauantrages beim Bauamt bemüht. Wird die Überdachung so genehmigt, ist alles für Sie in Ordnung. Wenn nicht, dann fragen Sie nochmal an! - bleibt zu hoffen, dass Ihr Herz nicht nur an der Terrassenüberdachung hängt!?!

Hallo,

wenn dein Kaufvertrag "mit Terrassenüberdachung" lautet, dann ist das alles ein Problem des Bauträgers und nicht deins.

Steph89an 
Beitragsersteller
 13.04.2015, 11:59

Es steht im Kaufvertrag das zum Objekt eine Terrassenüberdachung mit veräußert wird, dadurch senkt sich ja der Beitrag für die Grunderwerbssteuer. Durch Angabe des wertes. Reicht das denn aus dann?

DerGeodaet  13.04.2015, 12:01
@Steph89an

Warum soll sich die Grunderwerbssteuer verändern. Dazu ist doch  der Betrag im Kaufvertrag maßgebend.