Heizkosten vor Schlüsselübergabe bei Hauskauf
Hallo,
wir haben ein Haus gekauft. Kaufvertrag usw beim Notar unterzeichnet. Schlüssel/Hausübergabe ist erst nach Kaufpreiszahlung.
Soweit alles ok. Aber: Das Haus muss jetztt im Winter dringend beheizt werden und regelmäßiges lüften ist auch angebracht, da das Haus unbewohnt ist.
Jetzt teil mir die Verkäuferin mit, das Heizöl ist leer und ich solle doch bitte Heizöl kaufen, damit weiter geheizt werden kann.
Meine Frage: Muss ich für Heizkosten aufkommen, obwohl ich weder Besitzer noch Eigentümer bin? Ich kann/darf noch nicht in das Haus zum renovieren, soll aber schon für Heizkosten aufkommen? Wer muss´denn tatsächlich für die Heizkosten aufkommen vor Übergabe des Hauses?
Danke schonmal für die Antwort
Viele Grüße Holger E.
7 Antworten
Die Verantwortung für das Kaufobjekt liegt ausschließlich beim Verkäufer!
Hier geht es weniger um den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer, als um die im Kaufvertag getroffenen Abreden! Käufer und Verkäufer sollten schlicht mal das aufmerksam durchlesen, was sie da so alles im Kaufvertrag unterschrieben haben! Danach gehen Besitz, Gefahren (Frostschäden, Feuer etc.), Nutzen und Lasten erst mit dem Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung auf den Erwerber über. Bis dahin haftet der Verkäufer gegenüber dem Erwerber für den Erhalt des Kaufobjektes bzw. dessen Schutz vor einer Verschlechterung!
Dafür ist, falls nicht anders festgelegt, natürlich noch der aktuelle Besitzer des Hauses zuständig. Dieser ist auch verpflichtete, das Haus in dem, Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung, aktuellen Zustand zu übergeben.
das sehe ich genauso!
Was ist denn als Termin für Übergang von Nutzen und Lasten vereinbart?
Bis zu dem Termin hat der Verkäufer alles zu tragen, notfalls auch mal etwas Heizöl nachzufüllen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass keine Verschlechterung der Immobilie eintritt...
Notfalls kannst Du dazu auch den Notar noch mal befragen.
Erstmal Danke für die Antworten bis jetzt.
*Also im Kaufvertrag steht drin:
Die Übergabe des Besitzes erfolgt mit dem Tage des Eingangs des vorstehend genannten Kaufpreises.Am gleichen Tag gehen auch die Nutzung,Lasten,Abgaben,Verkehrspflicht sowie die Gefahren aller Art auf den Erwerber über.
Heißt für mich dann jetzt das der Verkäufer noch Heizöl bestellen muss. Oder?
Das heißt es, ganz genau.
Denn bis zum Eingang des Kaufpreises ist der Verkäufer in diesem Fall noch zuständig für alles.
Er ist natürlich nicht verpflichtet, den Tank komplett voll zu machen. Er muss nur so viel bestellen, dass bis zur Kaufpreiszahlung ausreichend geheizt werden kann.
Wenn Dir das zupaß käme, könntest du natürlich auch eine Einigung finden, z.B. dass Du jetzt schon mit Renovieren beginnen darfst und dafür die Heizkosten trägst.
Klug wäre es, Sie tanken voll und was bis zum Zeipunkt der Übergabe verbraucht wird, trägt der Verkäufer. Sollte der Kaufvertrag nicht zur Durchführung kommen, müsste der Verkäufer das Heizöl voll bezahlen (wäre dann ja auch seins).
Auf dem Papier bist Du Eigentümer. Kaufvertrag ist ja in "trockenen Tüchern".
Besser, Du tankst jetzt, als daß Du später kaputtgefrorene Leitungen erneuern musst.
Es ist ja Dein Haus.
Das ist so nicht richtig.
Okay, ich lasse mich gern belehren.
Eigentümer ist der, der aktuell im Grundbuch steht. Und es gibt - bis die Übertragungen abgewickelt sind - immer noch eine Phase, in der der alte Eigentümer zuständig ist, bevor der neue dann dran ist. Der Termin des Kaufvertrags ist dabei nicht entscheidend.
Alles klar.
Ich wäre aber als demnächst Eigentümer schon interessiert, daß "meinem" Haus nichts passiert während des Winters.
Hier geht es weniger um den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer, als um die im Kaufvertag getroffenen Abreden! Käufer und Verkäufer sollten schlicht mal das aufmerksam durchlesen, was sie da so alles im Kaufvertrag unterschrieben haben! Danach gehen Besitz, Gefahren (Frostschäden, Feuer etc.), Nutzen und Lasten erst mit dem Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung auf den Erwerber über. Bis dahin haftet der Verkäufer gegenüber dem Erwerber für den Erhalt des Kaufobjektes bzw. dessen Schutz vor einer Verschlechterung!
Die Gefahrenübergang nicht zu vergessen! - Frostschäden, Feuer etc.! -