Bauantrag für Holzbalkon nötig?
Wir sind wohnhaft in Niedersachsen und planen einen Holzbalkon anzubauen. Dieser wird eine Grundfläche von ca. 7qm haben und den Abstand zum Nachbarsgrundstück von 3m wahren. Bedarf es dazu einer Baugenehmigung? Der Zimmermeister meinte nämlich, das könne man sich sparen, es würde nur unnötig viel Geld kosten. Wir haben jedoch ziemlich penetrante Nachbarn, die immer ein Haar in der Suppe suchen. Sollte man alle Nachbarn um eine Einverständniserklärung bitten, auch wenn deren Grundstück 10m entfernt ist? Ich habe einiges im Internet dazu gelesen, aber mit unterschiedlichen Meinungen. Danke für eure Antworten.
2 Antworten
Ein Balkon ist eine bauliche Veränderung, der tw auch zur Wohnfläche zählt, ist also Genehmigungspflichtig. Das dürfte nicht nur bei uns in Bayern so sein. Also vorsichtshalber einen Plan einreichen. Bei uns kann das auch der Maurer- und Zimmerermeister machen. Für Niedersachsen weis ich das allerdings nicht. Ihr Maurermeister
Ob der Balkon baugenehmigungspflichtig ist oder nicht kann nicht der Zimmermann entscheiden. Das steht in der Niedersächsischen Bauordnung. Und wenn er so klein sein sollte dass er baugenehmigungsfrei sein sollte sind die Freistellungsvoraussetzungen des Gesetzes zu prüfen. Und wenn er baugenehmigungsfrei iost wird die Bauaufsicht einen Antrag ungeprüft zurückschicken, denn dann seid Ihr ganz allein für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Bauvorschriften verantwortlich. Diese sind bzw. können sein: Standsicherheitsnachweis, Festsetzungen eines Bebauungsplanes, Vorschriften einer örtlichen Baugestaltungssatzung etc.
Wenn ihr die Abstandsvorschriften einhaltet hat zumindest der Nachbar nichts zu sagen. Ob ihr sie aber einhaltet ist abhängig von der Höhe der Außenwand; kann mehr sein als 3m Mindestabstand.
Ist also alles nicht so einfach wie es der Zimmermann gerne hätte.