Was ist wenn 2 Leute einen Unfall verursachen und beide fliehen?

10 Antworten

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Deine Frage beinhaltet einen Denkfehler. Verursachen kann einen Unfall immer nur einer. Was Du meinst, ist dann kein Unfall sondern ein gezielt herbeigeführter Crash, bei dem ohnehin keine Versicherung leistet, sondern jeder seinen Schaden selbst zahlen müßte. Es gibt aber für solche Fälle, wenn ich mich recht erinnere, einen speziellen Tatbestand, der Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr heißt. Und danach wären beide verantwortlich und können nur von Glück sagen, wenn es niemand mitbekommt und anzeigt. Wenn bei einem tatsächlichen Unfall der Verursacher, also der Schuldige den Unfallort verläßt, begeht auch nur er Fahrerflucht und ist dafür verantwortlich. Fährt der Geschädigte selbst auch weg, bekundet er, daß er kein Interesse daran hat, daß die Versicherung des Verursachers den Schaden reguliert. Das ist aber reine Spekulation, weil so etwas nicht real vorkommt.

tintini  29.06.2012, 07:48

"Verursachen kann einen Unfall immer nur einer"

Das stimmt nicht. Auch ohne Absicht, können zwei Leute den Unfall verursachen, z.B. indem sie beide rückwärts ausparken aus gegenüberliegenden Parkboxen und sich gegenseitig übersehen. Das ist jetzt nur EIN Beispiel. Hier kann man keinem den gefährlichen Eingriff vorwerfen, da es beiderseit fahrlässig war, aber beide sind Verursacher.

"der Schuldige den Unfallort verläßt, begeht auch nur er Fahrerflucht und ist dafür verantwortlich. Fährt der Geschädigte selbst auch weg, bekundet er, daß er kein Interesse daran hat, daß die Versicherung des Verursachers den Schaden reguliert. "

Auch das stimmt nicht. In §142 StGB "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" heißt es wie folgt: § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall .....entfernt......

Ein Unfall BETEILIGTER! Das ist auch der Geschädigte. In dem vom Fragesteller beschriebenen Fall begehen also BEIDE eine Unfallflucht. Aber wo kein Kläger da kein Richter.

dablub  28.06.2012, 19:59

meines wissens gehören zu einem unfall immer zwei ... und bei allen in meinem bekantenkreis passierten fällen hatte jeder zumindest eine teilschuld ... die in z.b. der probezeit auchschon weitreichende konsequenzen hat

Anonymos4000 
Beitragsersteller
 28.06.2012, 20:03
@dablub

Genau so meine ich das dablub! z.b. der ist unter Drogen und der andere ist betrunken. Beide fahren weg, weil Beide sonst den Lappen verlieren würden. Aber sonst hat Nicolas Recht, wenn es einen Zeugen gibt der die Kennzeichen hat sind beide Verursacher am ar***!

KittyCat2909  28.06.2012, 20:09
@dablub

eben ^^ wohl der Kritiker hat da einen kleinen Denkfehler gemacht ;-)

dablub  08.07.2012, 21:40
@Anonymos4000

das stimmt nicht ... wenn beide keine schänden hinterlassen die die allgemeinheit was angehen (beschädigte schilder etc) sind sie nicht verpflichtet einen unfall anzuzeigen ... da dieser erst stattfindet wenn einer der unfallgeschädigten klage erhebt und auch wenn beide schuld sidn ist es noch lange nicht "herbeigeführt"

wenn man einen Unfall mit Schaden verursacht hat man den Unfallort nicht eifnach zu verlassen- ja das wäre Fahrerflucht auch wenn kein Personenschaden zustande gekommen ist.

Auf Deine Frage: JA. Sie haben beide eine Unfallflucht begangen.

Wenn es aber keine weiteren Zeugen gibt, werden wohl auch beide nicht bestraft, da es nicht zur Anklage kommt. (Sie fahren einfach nach dem Unfall und nichts weiter passiert.)

Überlegt sich aber einer der beiden Verursacher, doch zur Polizei zu gehen, oder gibt es doch einen unbemerkten Zeugen, der sich meldet, wird ein Verfahren eröffnet. Beide wären in diesem Verfahren Beschuldigte.

Hello there,

ja das wäre dennoch das strafbare "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort". Schonmal deswegen weil das ja vermutlich auf ner öffentlichen Straße passiert ist. Die Polizei muss informiert werden, damit die Straße geräumt und evtl gereinigt werden kann.

Da geht es in erster Linie gar nicht darum, ob Personen zu Schaden kamen. Sobald ein Unfall vorliegt, wo eine Behinderung des Straßenverkehrs auftritt, muss der Schaden gemeldet werden und die Unfallverursacher müssen vor Ort bleiben bis zum Eintreffen der Polizei.


Wenn jetz meinetwegen du aus Versehen deinem Bekannten leicht von hinten auffährst, so dass das Auto noch weiter fahren kann und ihr dann halt in die Werkstatt fahrt und das privat klärt, dann is das was Anderes. Aber wenn fremde Personen, bzw. deren Eigentum betroffen ist, dann muss immer eine Klärung durch die Polizei erfolgen.

Hoffe ich konnte dir helfen.

MfG

Alex

Joa logischerweise schon. Beide machen sich strafbar, aber wenn es niemand meldet und beide ihren eigenen Schaden zahlen wollen, dann wird wohl nicht viel passieren.