"Fahrerflucht" nachdem ich am Spiegel hängengeblieben bin
Hi,
mir ist vor 2 Stunden was dummes passiert und zwar bin ich nach der Arbeit mit meinem Auto im vorbeifahren an einem anderen Auto hängengeblieben. Habe das andere Auto am Spiegel erwischt was ich jedoch nicht mitbekommen habe, hatte Musik an und bin wie gesagt vorbeigefahren auch nicht angehalten oder dergleichen.
20 min später stand die Polizei bei mir vorm Auto, wollte nachem ich mich fürs Joggen umgezogen hatte eigentlich zu meiner üblichen Laufstrecke mit meinem Auto fahren. Also die Polizisten gefragt was los ist und die haben mir dann eben gesagt das vor 20 minuten in etwa ein schwarzes Auto (mein Nummernschild) Fahrerflucht begangen hat.
Ich daraufhin natürlich erstmal geschaut wie ein Pferd und gefragt wo das denn passiert sei, war der Parkplatz aus dem ich rausgefahren bin und die Zeit hat auch gepasst! Habe die Polizisten also gefragt was für eine Art von Unfall denn vorgefallen sein soll, Polizist: "das schwarze Fahrzeug (meines) ist am Spiegel eines silbernen Opels hängengeblieben! Wir und also meinen rechten Spiegel angeschaut und auf den ersten Blick hin nichts gesehen erst beim "dritten" mal schauen haben wir eine kleine Schramme am Glas des Blinkers entdeckt der sich im Spiegel befindet.
7 Antworten
Fakt ist: du hast einen Unfall verursacht (ob gewollt oder nicht) und hast dich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Die Beamten haben Kenntnis von dieser Straftat bekommen und müssen diese nun verfolgen (Legalitätsprinzig, wenn sie Straftaten nicht verfolgen machen sie sich selber strafbar) ob dein Unfallgegner nun Interesse an einer Anzeige hat oder nicht. Du wirst zu der ganzen Sache noch vernommen. Als Beschuldigter hast du die Möglichkeit keine Angaben zur Sache zu machen, was ich dir allerdings in diesem speziellen Fall nicht empfehlen würde. Ich würde ganz offen sagen dass ich den Stoß nicht bemerkt habe. Die Anzeige geht an den Staatsanwalt und der entscheidet dann. Da du es aber nicht gemerkt hast, wird dabei nicht viel rauskommen. (Solltest du also keine Angaben zur Sache machen, wird der Staatsanwalt denken du hast es gemerkt und willst es nicht zugeben). Also, mach dir mal keinen Streß. sag wie es war und wenn das Strafverfahren abgeschlossen ist, setzt du dich mit dem Opel-Fahrer in Verbindung und begleichst den Schaden. Bei einer Unfallflucht ist die SChadenshöhe irrelevant.
Teil 4
nun meine Frage: Was passiert nun? "Schaden" ich setz das mal in Anführungszeichen das war ein Witz sondergleichen übernimmt die Versicherung, aber was passiert nun, Gerichtstermin, Führerschein weg ja ich weiß kommt auf den Staatsanwalt an aber das "unfallopfer" wollte eigentlich keine Anzeige erstatten jetzt steht das jedoch dort ist das normal oder nicht?
Siehe zu, daß der Schaden beim Unfallgegner schnellst möglich beglichen wird. Der will eh nichts anderes von Dir. Der Staatsanwalt wird bei der geringen Schadenshöhe auch nicht deinen Kopf und Führerschein fordern, daß gilt erst ab 1000,- Euro oder Personenschaden (grundsätzlich; Ausnahmen möglich) Da du auch nicht betrunken warst und der Anstoß auch nicht zwingend für dich wahrnehmbar war; genieße das Leben und mach dir keine alzu große Sorgen!
Wenn du es glaubhaft belegen kannst, das du nichts davon mitbekommen hast, kann dir auch keine Unfallflucht auferlegt werden:
http://verkehrsanwaelte.de/verkehrsunfallneueregelungzuunerlaubtementfernenvom_unfallort.html
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Ich rate dir in diesem Fall unverzüglich einen Verkehrsanwalt hinzuzuziehen.
Teil 2
Die Schramme ist ganze 2 cm lang ansonsten ist an meinem Spiegel nichts.
Zum Polizeirevier dort das "Unfallopfer" getroffen mit der Polizei zusammen sein Auto angeschaut und man sieht bei ihm nur 2 - 3 cm lang schwarze Farbe von meinem Auto kein Krazer würde ich sagen. Er meinte noch der Spiegel sei aus der Halterung gefallen aber kaputt ist er nicht.
Den Fall im Revier aufgenommen,