Fassadenanstrich. Wie werden die Kosten auf die Eigentümer umgelegt?
Bin Eigentümer einer Wohnung in einem 7 Parteienhaus. Es steht derzeit ein Fassdenanstrich an. Wie werden die Kosten des Anstrichs auf die einzelnen Eigentümer umgelegt? Je Einheit oder runtergerechnet auf die Wohnungsgröße? Weiterhin gibt es noch einen Anbau der ebenfalls gestrichen wird. Zu diesem haben aber nur 5 Parteien Zugang. Müssen für diesen Anstrich dann nur diese 3 Zahlen oder Alle?
Danke für eine Info
5 Antworten
Zunächst einmal werden die Kosten nach dem MIteigentümer-Anteil umgelegt. Du trägst also die prozentualen Kosten Deines Miteigentums.
Beim Anbau kommt es darauf an, ob diese 5 Parteien ein Sondernutzungsrecht an diesem Anbau haben. Wenn dies so ist, müssen diese 5 Parteien (meiner Meinung nach) dann auch die Kosten entsprechend tragen.
das wird nach Miteigentumsanteilen verteilt. Das sollte auch im Protokoll stehen. Hol es mal hervor und lies nach. Ja - es müssen alle zahlen. Es ist Gemeinschaftseigentum.
Das hängt von der Teilungserklärung ab.
Das Gesetz schreibt die Verteilung nach Miteigentumsanteilen vor, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Vereinbarung, welche der Wohnungseigentümergemeinschaft zu Grunde liegt, ist die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Dort mußt du nachlesen, ob und wenn ja wie die Kostenverteilung bei Instandsetzungen geregelt ist. Steht dort nichts, gilt das Gesetz.
Normalerweise wird das hierfür notwendige Geld aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt. Sollte sich kein Geld in der Rücklage befinden (?) müssen die entstehenden Kosten über die Tausendstel der einzelnen Eigentumsflächen errechnet und den Einzelnen Eigentümern belastet werden. Über den Anbau müssten eigentlich die darin wohnenden (oder die vermietenden) Eigentümer ebenso nach deren Tausendstel Miteigentumsanteil belastet werden. Kann mit nicht vorstellen, dass die beiden Häuser, die jetzt einen Neuanstrich benötigen, nicht auf eine Rücklage zurückgreifen können...
Das ganze ist EIN Objekt, also werden alle 7 Eigentümer aufkommen müssen. . Wer sich auf Eigentumswohnungserwerb einläßt, muß auch die Versammlungen regelmäßig besuchen. Was dort beschlossen wird gilt, auch für die die sich nicht kümmern und bei GF fragen.