Betriebskosten- und Mieterhöhung zulässig?
Hallo :) Ich hab immer noch das leidige Thema mit dem neuen Eigentümer. Heute war es soweit, die gefürchtete Betriebskosten- und Mieterhöhung war im Briefkasten. Nun hab ich mir meinen Vertrag noch mal ganz genau angeschaut und hab im Grunde 4 Fragen:
Laut Mietvertrag habe ich eine Betriebskostenvorauszahlung. Laut einem Schreiben des alten Vermieters einige Zeit nach Einzug habe ich aber eine feste Betriebskostenhöhe. Was von beiden gilt? Siehe Bild 1 & 2
Wenn trotzdem weiterhin Vorauszahlungen gelten, darf der neue Eigentümer dann einfach so, ohne dass ich je eine Abrechnung gesehen hätte, die Kosten verdreifachen?
In meinem Mietvertrag sind vor Vertragsschluss die Abschnitte über Mieterhöhungen durch gestrichen worden. Ist das rechtlich bindend oder darf trotzdem noch erhöht werden? Siehe Bild 3
Hinzu kommt, dass der alte Vermieter die Wohnungsgröße geschätzt hat und die Wohnung mit 14,5qm² zu klein im Mietvertrag angegeben hat. Wir wissen das allerdings auch erst seit dem Eigentümerwechsel. Darf nun der neue Eigentümer nachvermessen lassen und die Miete aufgrund der 14,5qm² erhöhen?
Vielen Dank schon im voraus für eure Antworten!
2 Antworten
Mietvertraglich sind Vorauszahlungen vereinbart. Demzufolge ist über diese regelmäßig für jeweils 12 Monate abzurechnen. Das immer innert 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes. Nur wenn innerhalb dieser Abrechnungsfrist die Zustellung der Abr. erfolgt, darf der Vermieter Nachzahlung fordern. Kommt die Abr. später ist sie verfristet. Trotzdem steht dir eine evtl. Gutschrift zu.
Eine Anpassung der Vorauszahlung auf Betriebskosten ist erst nach Vorliegen eine formal- und inhaltlich korrekten Abrechnung für die Zukunft ab übernächstem Monat nach Zustellung zulässig. Dazu sind beide Vertragsseiten berechtigt. Diese Anpassung ist keine Mieterhöhung.
Eine Erhöhung der Nettomiete ist nach den gesetzl. Vorgaben jederzeit möglich
Wenn du eine größere Wohnung als im MV ausgewiesen hast, behalt das für dich. Ist die Abweichung größer als 10%, dürfte der Vermieter (vermutlich) die korrekte Größe zum Ansatz bringen. Im Umkehrfall dürftest du die Miete mindern. Sollte der Vermieter eines Tages drauf kommen und mehr Miete wollen, lass dich unbedingt vom Mieterverein beraten.
Wo steht dort denn etwas von festen Betriebskosten? Im Vertrag steht doch ausdrücklich, dass es sich um eine Vorauszahlung handelt. Das Schreiben ist offensichtlich ein Irrtum, denn laut Vertrag ist dem nicht so, der Vermieter irrt...
Nein, bei einer Vorauszahlung dürfen diese nur in Zusammenhang mit einer Abrechnung erhöht werden...
Wenn diese gestrichen sind, darf nach den gesetzlichen Vorgaben §§ 558 ff. BGB die Kaltmiete erhöht werden...
Nein, eine Mieterhöhung deswegen ist ausgeschlossen...