Farbige Autoscheinwerfer fürs Private nutzen?
Da farbige Scheinwerfer (LED) im Straßenverkehr Deutschlands verboten sind, stelle ich mir trotzdem die frage ob dies auch verboten ist wenn ich die farben anmache wenn ich auf einem Parkplatz stehe? Wenn ich beim fahren die weißen LED benutze und dann auf der Ausstellung oder Parkplatz andere farben anschalte für Deko, ist es ebenfalls verboten?
Ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen.
5 Antworten
Das Problem ist ein Scheinwerfer mit RGB Beleuchtung ist im deutschen Straßenverkehr grundsätzlich NICHT ZULÄSSIG egal welche Farbe du an hast!
Selbstverständlich ist das ebenfalls verboten!
Du könntest die Dinger ja auch "aus Versehen" während der Fahrt anmachen!
Durch alles was du dran machst, was der TÜV nicht durchgehen lässt, erlischt dein Fahrzeugschein!
nicht der Fahrzeugschein..... die Betriebserlaubnis!
Was im bzw am Auto zugelassen ist, ist eindeutig in der StVZO geregelt:
http://www.stvzo.de/stvzo/b5.htm
Auch die tollen "Unterboden-Beleuchtungen" von so geilen und hippen Vollpfosten sind im Straßenverkehr nicht zugelassen.
Es gab früher mal die Mode, große Fernscheinwerfer für Rally anzubauen. Für den Straßenverkehr mußten die dann aber mit einer Blende abgedeckt werden.
Bevor es also teuer wird, weil die Büttel dich anhalten und ggf sogar die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, laß es besser sein!
Hallo. Das ist in der STVZO geregelt.
Da dürfen keine farbigen Scheinwerfer vorkommen , auch nicht als Deko.
Auch bei LKWs um die Weihnachtszeit mit ihrem Weihnachtsbaum ist nicht erlaubt.
Auf Parkplätzen ja, da die öffentlich sind. Aber auf Privatgeländen kannst du machen was du willst, also auch auf Veranstaltungen oder so (wenn dir der Veranstalter die Erlaubnis dazu gegeben hat logischerweise).
Ja halt so, dass er se einfach abmachen und für Veranstaltungen oder Privat wieder befestigen kann.
Vorausgesetzt, die Dinger sind nicht am (oder im) Auto installiert. Ansonsten müsste er nämlich zum TÜV