Scheinwerfer und Rückleuchten Tönen erlaubt StVO TÜV?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein nicht erlaubt.  Mit dem Tönen der Scheinwerfer und Rücklicht erlischt die Zulassung.

Es gibt Fahrzeugspezifische Rücklichter, mit Straßenzulassung, die getönt sind, zu kaufen. Aber Vorsicht, es gibt auch Fälschungen.

selbst tönen/schwärzen nicht zulässig.wenn dann brauchst ABE oder bei tüv eintragen lassen falls nicht vorhanden

einfache Antwort, da die Leuchten im Serienzustand eine Prüfnummer erhalten haben erlischt mit jeglicher Tönung die ABE und ist damit nicht erlaubt