Scheinwerfer und Rückleuchten Tönen erlaubt StVO TÜV?
Ich würde mir gerne die Scheinwerfer sowie die Rückleuchten Tönen, bis zu welchem Zustand ist es erlaub, bzw. darf man es überhaupt. Ich will sie nicht tief schwarz Tönen sondern nur etwas dunkler.
Gruß
3 Antworten
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Nein nicht erlaubt. Mit dem Tönen der Scheinwerfer und Rücklicht erlischt die Zulassung.
Es gibt Fahrzeugspezifische Rücklichter, mit Straßenzulassung, die getönt sind, zu kaufen. Aber Vorsicht, es gibt auch Fälschungen.
selbst tönen/schwärzen nicht zulässig.wenn dann brauchst ABE oder bei tüv eintragen lassen falls nicht vorhanden
einfache Antwort, da die Leuchten im Serienzustand eine Prüfnummer erhalten haben erlischt mit jeglicher Tönung die ABE und ist damit nicht erlaubt