Darf man einen Led Streifen als Rüklicht verwenden?
Moin liebe Community , wollte fragen ob es erlaubt wäre sich einen Led streifen so aus Schutzblech zu kleben dass er dann als Rücklicht dient oder ist das verboten? Übrigens bei einer KTM Foxi . Was noch interessant zu wissen wär obs erlaubt ist sich Angel Eyes in den Scheinwerfer zu machen also einen kleinen Led Ring. Grüße Daniel
7 Antworten
Hallo Dan168,
Nein, leider dürfen beide von Dir angeführten Dinge nicht verwendet werden.
Nachzulesen unter: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html
Dort steht im zweiten Absatz:
An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.
Schöne Grüße
TheGrow
Nein !
nach aussen strahlende lichttehcnische Einrichtungen sind nach §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.
Demnach muß Dein LED Streifen ein Prüfzeichen nach StVZO (oder nach EG- / ECE )und eine Zulassung als Schlusslicht haben.
Erstens. Du kannst die nicht betreiben. Sie werden nicht Leuchten. Die Leds brauchen Gleichstrom DC und kein Wechselstrom AC.
Dann sind die meisten Led Rücklichter für 12V. Heist die leuchten sehr schwach, nicht zu hell.
3. Solang sie eine Abe haben, darfst du sie dranbauen.
zu beidem nein ausser du hast eine ABE dafür.
Ansonsten muss der TÜV eine Einzelabnahme durchführen. bei dem LED streifen dürften die chancen gleich null sein und kosten nutzung in keinem vehältnis stehen.
Da nur ein oder 2 Leuchten zulässig sind, ist ein LED-Streifen unzulässig.
Schlußleuchten:
- vorgeschrieben
- Anzahl: 1oder 2
- Anbaulage: mittig
- in der Höhe: UK min. 250 mm, OK max. 1500
mm
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1189503780287302591046/Motorradaenderungen_082007.pdf