Was ist bei einem Kleinkraftrad für Licht pflicht?
Hallo, ich habe eine Honda CB50J, die ich momentan wieder fertig mache. Welche Beleuchtung wird dabei benötigt damit man sie im öffentlichen Verkehr fahren darf? Noch mehr als Bremslicht und Abblendlicht? Wird Fernlicht unbedingt benötigt? Sie hat 50ccm Hubraum, gilt also als Kleinkraftrad
2 Antworten
Laut § 50 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist Fernlicht auch für Kleinkrafträder vorgeschrieben:
Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt 0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 100 cm³
Zum Fernlicht gibt es noch zu sagen, dass bei Krafträdern "die Einschaltung des Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden" kann (§ 50 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 StVZO). Man braucht also nicht unbedingt ein blaues Lämpchen.
"Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlussleuchte zu haben." (§ 53 Abs. 1 Satz 2 StVZO) Da deine Honda ja im Normalfall nicht schneller als 40 km/h sein sollte, ist dafür kein Bremslicht notwendig, denn § 53 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 StVZO sagt:
Bremsleuchten sind nicht erforderlich an: Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
Auch Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) brauchst du nach § 54 Abs. 5 Nr. 4 StVZO nicht unbedingt:
Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor
Das waren jetzt vielleicht etwas viele Vorschriften, dafür weißt du jetzt genau, was für Beleuchtungseinrichtungen du brauchst. :-) Falls du selber noch nachlesen möchtest, die komplette StVZO findest du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/
§ 50 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 StVZO sagt ja: Das Fernlicht muss an Krafträdern mit einem Hubraum bis 100 ccm auf einer Entfernung von 100 Metern mindestens 0,25 Lux stark sein. Abblendlicht allein reicht nur für Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bedingten Höchtgeschwindigkeit von 30 km/h. Da deine Honda aber schneller ist, braucht sie Fernlicht.
Alles klar, danke :) Fand es nur komisch, dass die serienmäßig da keins rangebaut haben, wenn man es doch braucht ^^
Laut §50 Abs. 5: (6a) Die Absätze 2 bis 6 gelten nicht für Mofas. Diese Fahrzeuge müssen mit einem Scheinwerfer für Dauerabblendlicht ausgerüstet sein, dessen Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor dem Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Der Scheinwerfer muss am Fahrzeug einstellbar und so befestigt sein, dass er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Die Nennleistung der Glühlampe im Scheinwerfer muss 15 W betragen. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für Kleinkrafträder und andere Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn eine ausreichende elektrische Energieversorgung der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen nur bei Verwendung von Scheinwerfern für Dauerabblendlicht nach den Sätzen 2 und 4 sichergestellt ist. Bedeutet das nicht, dass ich einfach sagen kann die Batterie ist zu schwach für Fernlicht? (Ist sie im übrigen wirklich, Abblendlicht wird schon schwach wenn man nur das Bremslicht betätigt ^^)
Stimmt, vielleicht ist das auch der Grund, warum deine Honda kein Fernlicht hat... Den Absatz hab ich leider übersehen, danke dass du selber nochmal recherchiert hast. :-) Ich finde auch, dass eine unzureichende Energieversorgung bei einer Kontrolle leicht nachzuweisen wäre, wenn du bei leuchtendem Abblendlicht die Bremse betätigst.
Vielen Dank für die Auszeichnung!
Wer sich so viel Mühe mit den Antworten gibt hat´s echt verdient ;-)
...falls Bremslicht und Blinker aber schon instaliert sind,müssen die aber auch funktionieren.Für ein nicht funktionierendes Bremslicht hab ich vor Jahren mal bei einer Kontrolle ich glaub 5 DM gelöhnt.
Stimmt, das ist in § 53 Abs. 2 Satz 5
Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen.
bzw. in § 54 Abs. 6 StVZO geregelt:
Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften entsprechen.
Mittlerweile ist bei einem Verstoß dagegen ein Verwarnungsgeld von 15 Euro vorgesehen.
..ist bei mir auch schon etwas länger her,war so gegen ende der 70 ziger.Da gabs noch richtig schöne Moppeds.:-)
Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, waren die Viertakt-Modelle CB50, XL50 und CY50 allesamt mit einer 6-Volt Anlage ausgestattet. Der Scheinwerfer hatte nur Abblendlicht, welches ein- und ausgeschaltet werden konnte. Das Rücklicht hatte ein integriertes Bremslicht.
Rundum waren 4 Blinker verbaut.
Alles in allem war die elektrische Anlage eine ziemliche Funzel. Wenn Bremslicht und Blinker gleichzeitig leuchten sollten, ging der Scheinwerfer fast aus. War schon etwas abenteuerlich.
Der Scheinwerfer hat auch Fernlicht, gibt aber nur einen An/Aus Schalter, kann aber auch sein, dass der Scheinwerfer im Nachhinein getauscht wurde
Ich hatte zu Jugendzeiten eine CY. Ein Bekannter hatte eine CB. Beide hatten nur Abblendlicht, welches man mit einem Schiebeschalter am rechten Lenkergriff ein- und ausschalten konnte.
Im Scheinwerfer war auch nur eine einfache Birne und ein Blech für die Abschattung der unteren Reflektorhälfte verbaut.
Brauche ich denn jetzt Fernlicht, auch wenn standartmäßig keins verbaut ist?