meine tochter wurde beim diebstahl erwischt

10 Antworten

Es ist im Einzelhandel üblich, eine sogenannte Fangprämie auszusetzen. Diese ist vom Dieb zu zahlen.

Dies ist in fast allen Geschäften gut sichtbar angeschrieben. Mit Betreten des Geschäfts erklärt man sich mit diesen Bedingungen einverstanden!

Es ist also rechtlich einwandfrei!

charles0308  18.07.2011, 09:06

die Fangprämie ist zwar rechtsfehlerfrei, aber eine Haftung für diese ergibt sich für die Eltern nicht!

Statt um die Gebühren, würde ich mir erstmal Gedanken darum machen, wieso deine Tochter klaut? ich meine, hat sie das aus SPaß gemacht ( was ich stark bezweifle) oder kriegst sie nichts von dir? Wie auch immer. Bezahl du es vorerst und deine Tochter gibt dir dann das Geld, wenn sie Taschengeld wieder bekommt. falls überhaupt.

isyasa  18.07.2011, 09:15

Egal ob die Tochter etwas bekommt oder nicht, das rechtfertigt keinen Diebstahl. Das eine hat mit dem anderen nichts zutun. Es kann viele Gründe haben warum die Tochter das gemacht hat.

Versuch dich mal bitte kurz in sie hineinzuversetzen. Auch wenns komisch klingt... schrei sie nicht an, mach ihr keine Vorwürfe, rede NORMAL mit ihr, ABER AUCH NUR WENN SIE EINSICHT ZEIGT. Wenn sie denkt, klauen ist cool, dann schrei sie an, aber richtig, und lass sie alles zahlen. Aber wie gesagt wenn sie einsichtig ist, war es vlt. Gruppenzwang oder irwas in der Art, rede einfach drüber. :)

mit 14 Jahren ist die Tochter deliktsfähig, soweit sie beim Begehen der schädigenden Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte; wovon wohl auzugehen ist.

Damit haftet ausschließlich das Töchterchen für die Fangprämie.

Natürlich können Eltern in Vorlage gehen und den Betrag mit dem Taschengeld verrechnen; eine Pflicht dazu besteht aber nicht.

Ich würds auch nicht bezahlen zuhause hat sie es bestimmt nicht gelernt sie sollte konsequenzen tragen das heißt , Arbeitsstunden machen bis die Summe bezahlt ist ;)

steini1  18.07.2011, 08:59

Falsch , die Eltern müssen bezahlen .

charles0308  18.07.2011, 09:05
@steini1

@ steini

auf welcher Norm begründet sich Deine (rechtlich falsche) Aussage?

icelegend888  18.07.2011, 09:06
@steini1

Nein müssen sie nicht , mit 14 kannst du schon arbeitsstunden machen d.h z.b in einem kindergarten teller waschen solang bis die summe ersetzt werden kann

charles0308  18.07.2011, 09:10
@icelegend888

eine Fangprämie ist eine zivilrechtliche Forderung und keine Strafe und kann somit nicht mit gemeinnütziger Arbeit abgearbeitet werden ... schlimm was hier für Stammtischjurisprudenz betrieben wird.

HomerSimpson71  18.07.2011, 09:16
@charles0308

Genau das ist es ja. Den schaden haben die Eltern zu bezahlen(Aufsichtspflicht). Die Strafe welche form auch immer hat der Täter natürlich immer selbst zu verbüßen. (Wer sonst?)

charles0308  18.07.2011, 09:23
@HomerSimpson71

Den schaden haben die Eltern zu bezahlen(Aufsichtspflicht).

falsch und den verlinkten Beitrag mit der besten Antwort hast Du schlicht weg nicht richtig gelesen ... aber ich gebe es auf hier alle falschen Antworten immer wieder berichtigen zu müssen