Familienversichert bis 23 und dann?

8 Antworten

Wenn sie in der "Bewerbungsphase" ist, wird sie ja hoffentlich auch arbeitslos/suchend gemeldet sein.

Wenn sie bei den Eltern lebt, ist sie doch Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Darüber ist sie auch versichert.

Wenn sie bei dir lebt, musst du eben für sie aufkommen. Sie führt dir dann ja auch den Haushalt und leistet andere Dienste.

.... hat sie das gut. Wir durften dort nie hinein und haben auch keine Zuschüsse von denen aus Berlin bekommen.

Meine oder viel mehr Ihre Frage wäre was passiert mit der Versicherung
wenn es dieses Jahr nichts mehr wird ? Sie wohnt bei mir, wir sind nicht
verheiratet, und ihre Eltern beziehen Harz 4...gibt es da irgendeine
Regelung ?

Aktuell bezieht sie kein Hartz IV, lebt sie nicht bei den Eltern, ist nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft?

Familienversichert ist sie im Leistungsbezug aber nicht, da Ü15, ergo wird weiterhin das Amt die Beiträge übernehmen. Sie ist versicherungspflichtig.

Das beste wäre wirklich, wenn sie sich als ausbildungssuchend meldet, denn dann kann sie in der Familienversicherung bleiben. Wenn sie derzeit Bewerbungen schreibt, kann sie das ja auch nachweisen. Klar ist das Papierkram, der nervt, aber wenn man mal ausrechnet, wieviel Geld man damit spart, ist das für die Arbeit ein ziemlich guter Stundenlohn.

Wenn sie große Angst vor dem "Gang zum Amt" hat, gibt es evtl Formularhilfe in eurer Stadt, da lohnt es sich nachzufragen. Das erste wäre, einfach die Hotline der Krankenkasse anzurufen, oft sind die sehr hilfsbereit :)

Um es auf den Punkt zu bringen MUSS Sie sich Ausbildungssuchend melden um weiterhin versichert zu sein oder gibt es da noch eine andere Möglichkeit ?

Vampire321  06.07.2017, 18:03

Sie MUSS sich Arbeitssuchende melden

Oder sie versichert sich freiwillig gesetzlich und zahlt das selber

Oder ihr heiratet 

toomuchmoon5  25.06.2022, 13:45
@Vampire321

Hallo Vampire321. Wieso denn arbeitssuchend und nicht ausbildungssuchend?

Vampire321  25.06.2022, 14:34
@toomuchmoon5

Das ist dasselbe… man muss halt beim A- Amt ‚Beschäftigung-suchend‘ gemeldet sein