Wie lange kann ich warten , bis ich einer Ausbildung zusage?
Guten Tag ,
ich habe eine Zusage für eine Ausbildung erhalten , jedoch habe ich vor ca. 1 Woche eine Bewerbung für eine Berufskolleg losgeschickt für die zweite Bewerbungsphase und bis dato noch keine Antwort erhalten.
Ich würde gerne ein Jahr mir ersparen indem ich aufs Berufskolleg gehe anstelle eine betriebliche Ausbildung zu machen , die Frage nun ist wie lange ich warten kann / es begründen soll warum ich zögere die Ausbildung anzunehmen.
Ich bin zurzeit 20 Jahre alt und das Ziel von beiden ist auch nur die Fachhochschulreife.
3 Antworten
Du brauchst nicht warten bis du zusagst. Würde ich auch nicht tun. Wenn du doch noch eine Zusage für die Berufsschule bekommst, kannst du den Ausbildungsvertrag direkt wieder kündigen, auch wenn du dort noch nicht angefangen hast. Dieses Recht hast du innerhalb der Probezeit sowieso (du kannst innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen, gleiches gilt für den Arbeitgeber). Von daher entsteht dir kein Nachteil wenn du jetzt zusagst. Allerdings würde dir einer entstehen, wenn du zu lange wartest und den Platz an der Berufsschule nicht bekommst.
In der Probezeit hat man aber eine Kündigungsfrist von 2 Wochen und diese gilt auch bei einer Kündigung vor Arbeitsantritt. Zudem kann vertraglich festgelegt werden, dass eine Kündigung vor Arbeitsbeginn nicht möglich ist.
Du solltest Dir in erster Line den unterschriebenen Vertrag mal ganz genau durch lesen. Gibt es eine Klausel, die eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausschließt? Falls ja ist diese Klausel gültig und Du MUSST am ersten Tag zur Arbeit gehen.
Gibt es dort keine entsprechende Regelung kannst Du vor Beginn der Tätigkeit mit der vertraglichen Kündigunsfrist kündigen. Ist eine Probezeit mit einer Kündiungsfrist von 2 Wochen vorgesehen und Du sollst am 01.07.18 beginnen zu arbeiten muss die Kündigung spätestens am 15.06.18 dem Arbeitgeber vorliegen. Am besten schickst Du hierzu die Kündigung via Übergabe-Einschreiben oder bringst sie persönlich vorbei aber dann solltes Du Dir den Empfang schriftlich bestätigen lassen.
Lies Dir einmal das hier durch, da stehen alle nötigen Infos:
https://www.ahs-kanzlei.de/2017/01/kuendigung-vertragsbeginn-arbeitsrecht/
Du kannst den Vertrag unterschreiben und wenn du doch die andere Zusage bekommst einfach wieder kündigen.