Familienversicherung nach Ausbildung?
Hallo,
ich habe meine Ausbildung in einem Monat beendet und möchte mir danach, vor meiner nächsten Arbeit, erstmal eine kurze Auszeit nehmen. Da ich noch unter 23 bin, kann ich in dieser Zeit wieder zurück in meine Familienversicherung. Nun meine Frage: Ich war über meinen Vater Familienversichert, da meine Eltern aber geschieden sind und ich aktuell noch bei meiner Mutter lebe, würde ich gerne wissen ob ich mich auch über sie Familienversichern kann?
Vielen Dank für alle Antworten :)
Ist sie denn selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse?
Ja ist sie
3 Antworten
Bei welchem Elternteil du familienversichert wirst, ist egal. Aber vorrangig bist du ja verpflichtet, dich zumindest "arbeitssuchend" zu melden. Dann wärst du über die Arbeitsagentur versichert.
Eine "Auszeit" zu Lasten der Allgemeinheit, ist im System nicht vorgesehen.
Bis zum 23. Lj. ist doch der Fragesteller über ein Elternteil kostenlos familienversichert, falls dieser nicht erwerbstätig ist!
Danke Hanz :)
Sind beide Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner in unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen versichert, so haben Sie die freie Wahl, in welcher Kasse Sie Ihr Kind oder Ihre Kinder versichern.
- Kinder können in der Familienversicherung sein, bis sie volljährig sind. Voraussetzung: Ihr Einkommen übersteigt nicht die nachfolgend genannten Einkommensgrenzen.
- Für Kinder, die nicht erwerbstätig sind, gilt darüber hinaus die Altersgrenze bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres.
- Kinder, die studieren, noch zur Schule gehen oder eine nicht sozialversicherungspflichtige Berufsausbildung absolvieren, können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familienversichert bleiben. Hierzu ist ein Nachweis erforderlich.
Nachzulesen in dem Link hier: https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/
Gruß siola55
Die einfachste Variante ist es, bei der entsprechenden Krankenkasse nachzufragen.
Das ist aber vermutlich zu einfach - also müsstest du noch ein paar weitere Infos rausrücken, wie zum Beispiel, ob beide gesetzlich pflichtversichert sind und so...