schichtzuschläge trotz krankschreibung?

das is normal so 100%
das ist unrechtens 0%
kann jede firma selbst entscheiden 0%

1 Stimmen

6 Antworten

das is normal so

Der Zuschlag ist richtig. Du musst bei Arbeitsunfähigkeit so bezahlt werden, wie Du ohne Krankheit bezahlt worden wärst. Das nennt sich Entgeltausfallprinzip und steht im § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz

"Schichtzuschläge 👉trotz Krankschreibung👈?

👉"War jetzt 3 Wochen nicht auf Arbeit."👈

😞Warst Du nun in dieser Zeit krankgeschrieben?

Dann zahlt der Arbeitgeber Dir den Lohn inklusive der Nachtschichtzulage, nach dem EntFG, wenn Du vorher eine gewisse Zeit diese erhalten hattest.

😠"Ich hab jetzt Lohnschein bekommen, obwohl ich ja gar nicht krank war"

👉Warst Du nun krankgeschrieben ,obwohl Du gar nicht krank warst👈 oder warst Du krank?

👪Wenn Du 3 Wochen unbezahlten Urlaub hattest, bekommst Du den Lohn plus der Nachtschichtzulage vor dem unbezahlten Urlaub, der Dir dann auch zusteht.

👹Bist Du der Arbeit einfach 3 Wochen ferngeblieben, flattert Dir vielleicht irgendwann die Kündigung ins Haus.

Sortiere erst einmal, bevor Du eine Frage stellst, da ansonsten die Antwort wohl kaum befriedigen für Dich ausfallen dürfte. Oder hast Du keine wirkliche Antwort erwartet😆?

Bis zu Deiner Antwort, liebe Grüße

ngdplogistik  10.10.2014, 13:55

Ach ja, eh ich dies vergesse. Ob die Nachtzuschläge oder das Entgelt im Krankheitsfall tatsächlich rechtens gewesen sind, kannst Du doch besser als jeder andere User hier beurteilen. Schließlich hast doch Du die Nachtzuschläge bekommen und kein anderer hier. Vielleicht haben die Nachtzu👉schläge👈 ja etwas bei Dir bewirkt.

Liebe Grüße

Der Nachtzuschlag ist hier zu zahlen. Dieses ergibt sich aus §4(1) EntgFG.

Hier gilt der Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit, die entsprechend gezahlt werden muss. Wenn du also in der Nachtschicht gearbeitet hättest, hättest du Zuschläge erhalten. Die müssen im Falle der Arbeitsunfähigkeit auch gezahlt werden.

Siehe dazu auch gerne http://www.stern.de/wirtschaft/geld/lohnfortzahlung-die-zulagen-nicht-vergessen-563337.html

Das ist eignetlich unüblich. Aber da solltest du mit deiner Firma abklären. Wenn du der Meinung bist, du hättest zu viel bekommne, bist du dazu verpflichtet, deiner Firma da zu sagen.

Wir haben keine Zuschläge bekommen aber dafür einen "krankheitszuschlag" damit man in der krankheit nicht benachteiligt ist. Also im Endeffekt doch einen zuschlag - nur umformuliert.also vieleicht kann es sein, dass du ihn weiterhin bekommst