Ist der Einspruch gegen Bußgeld wegen Falschparkens lohnenswert?
Ich habe auf einem normalerweise regulären Parkplatz regulär geparkt, allerdings nun Post wegen Parkens auf einem Behindertenparkplatz - 35€ - bekommen. Im Nachhinein kann ich mir vorstellen, dass am Anfang des Parkplatzes ein Schild gestanden haben könnte, da gerade Stadtfest war. Kann das Schild für den ganzen Parkplatz gelten? Lohnt sich ein Einspruch oder kann man wenigstens Beweismaterial anfordern?
Danke für Hilfe!
10 Antworten
Nein, das lohnt die Mühe nicht. Überweise die Summe und du ersparst dir nen Haufen Ärger, noch dazu, weil du gar nicht im Recht bist. Gruß
Ohne genaue Beschreibung, eine aussagekräftige Skizze oder idealerweise Fotos von Parkplatz und Schild kann man hier nur ins Blaue hinein raten.
Wenn ich recht verstanden habe, stand das Schild nur während des Stadtfestes dort, wobei du selbst nicht weißt, ob und wo da überhaupt ein Schild stand.
Unter diesem Umständen halte ich einen Einspruch für nicht erfolgversprechend. Wie würdest du ihn auch begründen wollen?
Wird nur teurer....da bekommst du nie Recht.
Bin mal bei Stuttgardt mit 110 geblitzt worden letzter Elektrohinweis war 120 der nächste war 100, Blitzer waren zu sehen fest installiert Durch Einspruch um 25 Euro teuere geworden.
Habe den dann noch zu Weihnachten meine Weihnachtsspende vom letzten Jahr in Höhe von 1000 Euro an Deutschland hilft zugesendet und meine Urlaubsstornierung im Ländle am Bodensee zugesendet und geschrieben, dass ich wegen dieser Strassenräuberei nie wieder Urlaub im Ländle machen würde und meine Spendenbereitsvhaft erlöschen wäre...
Und habe dann noch meine Neubuchung auf Lanzarote als Kopie beigelegt, da wüsste ich, gibt es keine Strassenräuber..
Ob sie daraus gelernt haben weiß ich nicht
Habe deswegen ADAC Verkehrsrechtversicherung
Ohne zu wissen, wie die Beschilderung TATSÄCHLICH war, kann dir hier keiner sagen, ob der Widerspruch erfolgreich sein kann.
Aber OHNE Nachweis WO das Schild genau stand, WO du standest, WIE das Schild genau aussah, OHNE Anwalt wirst du Probleme bekommen.
Wenn du Einspruch einlegst, musst du damit rechnen, zu erfahren, dass du einfach nur etwas übersehen hast.
Für mich wäre der Aufwand zu groß. Wenn die Sasche eindeutig WÄRE, dann ja. aber soß
.... nein, es kommen die Verfahrenskosten hinzu und der "Schreiberling" macht ja Fotos vom Tatort als Beweis, so steht es ja auch im Bescheid.
Ich habe 4 mal eine Knolle bekommen wegen vermeintlichem Parkens innerhalb der Feuerwehrbewegungszone unmittelbar vor meinem Haus.
Jedoch stand mein Fahrzeug immer knapp außerhalb. 4 mal bin ich also in Einspruch gegangen und 4 mal wurde dem stattgegeben und es gab einen Einstellungsbescheid. Mittlerweile haben sie es kappiert.
Ohne die konkrete Situation vor Ort zu kennen macht es keinen Sinn zu mutmaßen, wie der Einspruch beschieden wird. Selbst wenn er abgelehnt wird kann man immer noch eine Klage vor dem VG gewinnen.
Geschwindigkeitsmessungen sind nach Aussagen von diversen Verkehrsrechtlern in knapp 80% der Fälle inhaltlich oder formaljuristisch fehlerhaft und damit angreifbar.
Wenn man also eine RSV hat, die Verkehrs-RS inkludiert, darf man gerne auch mal einen Anwalt zu rate ziehen, besonders wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen könnten.