Bußgelbescheid aus Holland - Widerspruch eingelegt - Jetzt kommt die Mahnung ;(

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich gilt: Widerspruch ist KEIN Zahlungsaufschub, d.h. du musst zahlen, aber schreib auf jeden Fall auf den Überweisungsträger "unter Vorbehalt". Dann kannst du es zurückfordern, wenn du Recht bekommst.

MauBe 
Beitragsersteller
 11.12.2014, 13:31

Ok, danke! Ich werde es jetzt mal überweisen...damit die mal Ruhe geben...

MauBe 
Beitragsersteller
 22.12.2014, 21:42
@MauBe

Hey, ich habe nach etwas hin und her Bescheid bekommen, dass ich das komplette Geld zurück bekomme!!

obich  23.12.2014, 13:59
@MauBe

Cool, frohe Weihnachten :-)

da ich einen Behindertenparkausweise (meines Sohnes) drin liegen hatte.

und hattest du den Sohn dabei ? Der Ausweis gilt für die zu transportierende Person, NICHT für das Auto an sich.

MauBe 
Beitragsersteller
 11.12.2014, 13:47

Ja, hatte ich dabei!!!!

franzi111  11.12.2014, 13:41
Schwerbehindertenausweise, die nach den Vorschriften des SchwerBG erteilt werden, berechtigen nicht zum Umgehen von ansonsten geltenden Halt- oder Parkverboten.

.

Bei dem Behindertenparkausweis handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO. Diese Ausnahmegenehmigung berechtigt in erster Linie, das zur Beförderung des Behinderten eingesetzte Fahrzeug auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen zu parken.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkenBehindert01.php

Das ist in Deutschland so und muss in Holland noch lange nicht so sein.

Der Behinderten - Ausweis ist für dieses Fahrzeug ausgestellt?

MauBe 
Beitragsersteller
 11.12.2014, 13:32

Der ist immer auf die Person ausgestellt, denn es könnte ja sein, dass er mal von jemand anderem gefahren wird, dann kann der andere diesen Ausweis nutzen...also, damit hat es nichts zu tun. Es stand ja auch im Knöllchen, dass die Parkscheibe fehlte.

obich  11.12.2014, 13:27

Seit wann sind Fahrzeuge behindert??

Ich habe Widerspruch eingelegt, da ich einen Behindertenparkausweise (meines Sohnes) drin liegen hatte.
  1. musst du trotzdem eine Parkscheibe benutzen, wenn sie für diesen Platz vorgeschrieben ist
  2. darfst du den Behindertenparkausweis nur verwenden, wenn der Ausweisinhaber mit an Bord war.
MauBe 
Beitragsersteller
 11.12.2014, 13:46
  1. Es stand nirgendwo, dass ich die Parkscheibe dazu legen muss und ich habe mal in Holland (weil ich da öfter bin) extra nach gefragt, ob ich mit dem Ausweis parken darf oder ob ich ein Ticket ziehen muss. Sie sagten mir, dass ich KEIN Ticket ziehen muss.

  2. Weiß ich, war auch so!!!!

MothersHelper  11.12.2014, 18:04
@MauBe
Es stand nirgendwo, dass ich die Parkscheibe dazu legen muss

In der Straßenverkehrsordnung aller Mitgliedstaaten der EU.

Kann mir nicht vorstellen, dass ein Behindertenausweis die Parkscheibe aufhebt. Denn wenn es eine Kurzparkzone (nur als Beispiel) ist - klar mit Ausweis bezahlst du nichts..aber deswegen darfst du trotzdem nicht länger parken?!