Bußgelbescheid aus Holland - Widerspruch eingelegt - Jetzt kommt die Mahnung ;(
Hey Leute, hab schon öfter das Thema angesprochen. Hatte einen Bußgeldbescheid aus Holland bekommen, wegen vergessener Parkscheibe. Ich habe Widerspruch eingelegt, da ich einen Behindertenparkausweise (meines Sohnes) drin liegen hatte.
Ich habe das Bußgeld jetzt noch nicht bezahlt, habe allerdings noch keine Antwort auf meinen Widerspruch vom 31.10.2014 bekommen. Heute kam die Mahnung, gleich mit 7 € Aufpreis (Mahngebühr).
Wie verhalte ich mich denn jetzt? Habe denen eine Email geschrieben, dass ich noch auf Antwort auf meinen Widerspruch warte. Soll/Muss ich das jetzt trotzdem schonmal zahlen???
10 Antworten
Grundsätzlich gilt: Widerspruch ist KEIN Zahlungsaufschub, d.h. du musst zahlen, aber schreib auf jeden Fall auf den Überweisungsträger "unter Vorbehalt". Dann kannst du es zurückfordern, wenn du Recht bekommst.
da ich einen Behindertenparkausweise (meines Sohnes) drin liegen hatte.
und hattest du den Sohn dabei ? Der Ausweis gilt für die zu transportierende Person, NICHT für das Auto an sich.
Ja, hatte ich dabei!!!!
Schwerbehindertenausweise, die nach den Vorschriften des SchwerBG erteilt werden, berechtigen nicht zum Umgehen von ansonsten geltenden Halt- oder Parkverboten.
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Bei dem Behindertenparkausweis handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO. Diese Ausnahmegenehmigung berechtigt in erster Linie, das zur Beförderung des Behinderten eingesetzte Fahrzeug auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen zu parken.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkenBehindert01.php
Das ist in Deutschland so und muss in Holland noch lange nicht so sein.
Der Behinderten - Ausweis ist für dieses Fahrzeug ausgestellt?
Der ist immer auf die Person ausgestellt, denn es könnte ja sein, dass er mal von jemand anderem gefahren wird, dann kann der andere diesen Ausweis nutzen...also, damit hat es nichts zu tun. Es stand ja auch im Knöllchen, dass die Parkscheibe fehlte.
Seit wann sind Fahrzeuge behindert??
Ich habe Widerspruch eingelegt, da ich einen Behindertenparkausweise (meines Sohnes) drin liegen hatte.
- musst du trotzdem eine Parkscheibe benutzen, wenn sie für diesen Platz vorgeschrieben ist
- darfst du den Behindertenparkausweis nur verwenden, wenn der Ausweisinhaber mit an Bord war.
Es stand nirgendwo, dass ich die Parkscheibe dazu legen muss und ich habe mal in Holland (weil ich da öfter bin) extra nach gefragt, ob ich mit dem Ausweis parken darf oder ob ich ein Ticket ziehen muss. Sie sagten mir, dass ich KEIN Ticket ziehen muss.
Weiß ich, war auch so!!!!
Es stand nirgendwo, dass ich die Parkscheibe dazu legen muss
In der Straßenverkehrsordnung aller Mitgliedstaaten der EU.
Kann mir nicht vorstellen, dass ein Behindertenausweis die Parkscheibe aufhebt. Denn wenn es eine Kurzparkzone (nur als Beispiel) ist - klar mit Ausweis bezahlst du nichts..aber deswegen darfst du trotzdem nicht länger parken?!
Ok, danke! Ich werde es jetzt mal überweisen...damit die mal Ruhe geben...