Wird wird bei einem einwurfeinschreiben die Adresse dokumentiert?
Hallo Zusammen, ich habe eine Kündigung per Einwurf Einschreiben verschickt und im Online Portal der Post kann ich auch einsehen, dass zugestellt wurde.
Allerdings kann ich durch die Zustellung nicht beweisen, an welchen Adressaten gesendet wurde. Auf der Online-Plattform ist lediglich einzusehen, dass etwas verschickt wurde, nicht wohin. Laut Internetrecherche kann man einen Auslieferungsbeleg anfordern, auf dem der jeweilige Postbote die Zustellung per Unterschrift bestätigt hat. Das würde allerdings nur Sinn machen, wenn auch die dazugehörige Adresse des Empfängers dokumentiert wird. Und nun die Frage, wie komme ich daran? :-)
Vielen Dank für hilfreiche Antworten...
8 Antworten
Anders als oft geschrieben ist das Einwurfeinschreiben der sicherste Zustellnachweis :
Indem Du den Brief adressiert bei der Post in Auftrag gibst und der Postbote mit seiner Unterschrift auf dem Einwurfeinschreiben bestätigt, gilt der Brief als zugestellt. Für den Beweis des Inhaltes solltest du Kopien und Zeugen vorweisen können. Die vorherrschende Meinung, Einschreiben/ Rückschein wäre die sicherste Methode, schließt sich aus folgendem Grund aus :
Erfolgt keine Annahme durch den Empfänger ( Annahmeverweigerung bzw. keine Anwesenheit bei Zustellungsversuch ), gilt das Einschreiben nicht als zugestellt.
Die Kündigung wäre damit nicht rechtskräftig ausgesprochen, da keine Beweiskraft vor einem Gericht vorliegt.
Der Zustellungsnachweis durch den Postboten reicht also vollkommen aus, da die Sendungsnummer jederzeit nachvollziehbar ist.
LG, lazyjo….
da die Sendungsnummer jederzeit nachvollziehbar ist.
Ist sie das? In wie fern?
Und wenn der Empfänger behauptet er habe das Einwurfeinschreiben nicht erhalten; wie willst du das Gegenteil beweisen?
Und in wie fern soll die Sendungsnummer nachvollziehbar sein, wenn sie niemals mit der Adresse verknüpft wird?
(in der App hatte ich das unter eine Antwort gepostet. Blöde App)
Man kann auf dem Einlieferungschein den Empfänger vermerken. Wird in der Regel auch so gemacht.
Auf den Einlieferungsbeleg kann man notieren was man will; das ist kein Beweis.
Hi,
Nein, wird sie nicht. Man kann nicht beweisen wohin es geschickt wurde, weswegen ich das Einwurf Einschreiben auch relativ schwachsinnig finde. Man hat ja nicht mal nen Namen...
Will man das beweisen, dann hätte man es per Einschreiben Rückschein machen müssen oder ggf per Express (da wird der Name als Druck auf dem Beleg festgehalten).
Gruß
Rückschein ist immer Mumpitz.
Wenn du so eine Aussage in den Raum wirfst, dann begründe sie auch. So ist deine Aussage Mumpitz, und nicht mal wahr.
Man geht davon aus, dass die Post an die richtige Adresse liefert ;-) Du kannst das Problem minimieren, indem du, wenn alle Marken aufgeklebt sind bei de Einlieferung, den Umschlag mit Adresse und der ID Nummer fotografierst.