Mahnungen nicht erhalten, Brief vom Inkasso Unternehmen muss ich zahlen?
Hallo,
ich habe im Juni 2017 einen Vertrag gekündigt da ich umgezogen bin und ich ihn in der neuen Wohnung nicht nutzen konnte. Das Ganze hab ich schriftlich ink. neuer Adresse weggeschickt. Den Umzug hab ich der Firma auch telefonisch mitgeteilt ink. Adress Änderungen. Nun habe ich seit über einem halben Jahr von der Firma nichts gehört und bin natürlich davon ausgegangen alles sei korrekt beendet wurde. Vor 2 Monaten allerdings bekam ich einen Brief. Letzte Inkassomahnung. Zufälliger Weise an die richtige Adresse. Dort steht eine koriose Summe die ich zu zahlen hätte obwohl der Vertrag längst gekündigt hatte. Ich rief direkt bei der Firma an. Die Mitarbeiter sagten mir ich hätte auf keine Mahnung reagiert. So erstmal hab ich keine bekommen. Dann hieß es ich hätte die falsche Adresse hinterlegt. 2. Ich war immer noch umgezogen und dieser Brief fand ja auch den richtigen Briefkasten . 3. Ich forderte die Firma auf mir doch mal eine Liste zu schicken wie denn bitte so eine Summe entstehen könnte. Man sagte mir ich bekomme die Liste. 5 tage später bekam ich keine Liste, aber einen Brief vom Rechtsanwalt. Mit weiteren Zahlungsaufforderungen ink. Gerichtskosten. Sollte ich die Summe nicht zahlen würde ein Vollstreckungsbescheid folgen. Ich weiß gar nicht wie mir geschied. Ich hab sofort ein Brief an den Anwalt geschrieben per Einschreiben. Dort schrieb ich das ich garantiert nicht zahlen werde und für die Unfähigkeit der Mitarbeiter der Firma nicht Grade stehen werde. Darauf kam er will Beweise. Das ganze ist schon fast ein Jahr her. Ich hab doch nach der Zeit keine Belege mehr.
Weiß einer ob ich das jetzt alles zahlen muss? Oder was ich tun kann.
Danke schonmal im vorraus!
4 Antworten
5 tage später bekam ich keine Liste, aber einen Brief vom Rechtsanwalt. Mit weiteren Zahlungsaufforderungen ink. Gerichtskosten.
Das ist nicht gut. Sollte es sich um die Kostenfestsetzung eines gerichtlichen Mahnbescheids handeln, dann bliebe dir nur die Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 234 ZPO (Begründung nicht erfolgte Zustellung), da die Frist zum Widerspruch hier abgelaufen sein wird. Das sollte man aber tunlichst nicht ohne anwaltliche Hilfe angehen.
Grund:
Sollte ich die Summe nicht zahlen würde ein Vollstreckungsbescheid folgen.
Der VB setzt in jedem Fall einen MB voraus, dessen Widerspruchsfrist bereits abgelaufen war.
Was an "Sollte es sich um die Kostenfestsetzung eines gerichtlichen Mahnbescheids handeln" ist jetzt schwer zu verstehen? Du hast doch das Schreiben vorliegen - was genau wird denn da angegeben?
Ja aber ich habe weder fristen noch Mahnungen bekommen.
Das mag ja sein, aber im Verzug bist du dennoch. Und im Falle eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist das sogar zur Gänze unerheblich, wenn nicht fristgemäß Widerspruch eingelegt wurde.
Nachtrag: Eben den anderen Kommentar gesehen. Hier ist also bislang noch kein MB beantragt oder zugestellt worden. Das ist gut, macht die Sachlage aber per se nicht besser.
Bei der Forderungshöhe ist wohl davon auszugehen, dass die Kündigung nie angekommen ist, und zudem vermutlich erhebliche Inkassokosten etc. aufgeschlagen wurden. Die sind Tünnef, aber die Anwaltskosten sowie die Hauptforderung zzgl. angemessener Gebühren sind zu zahlen. Letztere an den Gläubiger, Erstere an den Anwalt. Bitte mal die Forderung detailliert aufstellen und hier einstellen.
Normalerweise bekommt man eine Kündigungsbestätigung - schriftlich. Man hebt sich auch alles auf.
Wenn Du nicht beweisen kannst, dass Du was geschrieben hast und eine Kündigungsbestätigung bekommen hast, sieht es schlecht aus.
Wohnt an Deiner alten Adresse vlt.noch jemand und hat das Schreiben bekommen?
Ja die kennen mich auch und würden mich sofort benachrichtigen. Ich habe noch eine Kopie von dem kündigungsschreiben was ich weggeschickt habe. Außerdem habe ich das dem Anwalt schon geschickt. Er besteht auf ne Einschreiben Beleg. Ich hatte genug mit dem Umzug zu tun. Da hab ich nicht auf einen Brief der Firma gewartet. Zudem bekomme ich täglich von Sky Mails und als ich den Vertrag noch hatte wurde ich sehr oft angerufen ob ich zufrieden wäre.
habe ich das dem Anwalt schon geschickt.
Fehler. Nicht auf Diskussionen einlassen. Die wollen nur, dass du Fehler machst, bzw zugibst.
Der Fehler ist nun mal passiert.
Ich habe noch eine Kopie von dem kündigungsschreiben was ich weggeschickt habe.
Das ist schön, aber völlig nutzlos. Eine Kündigung ist eine einseitig *empfangsbedürftige* Willensäußerung. Sie kann formlos erfolgen (vorbehaltlich evtl. abweichender Vertragsbedingungen), aber der Empfänger muss sie erhalten haben. Dies nachzuweisen obliegt im Streitfall dem Kündigenden - weswegen man sowas immer per Fax und zusätzlich per Einwurf-Einschreiben schickt.
Vorweg nochmal eine Frage: wie ist denn das alles formuliert? Gibt es laut Anwalt bereits einen mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid? Mit welchem Wortlaut hat er die gerichtskosten begründet? Wie hat er die pfändung angekündigt?
Es ist ein entscheidender Unterschied ob man einen Titel aus der Welt schaffen muss oder ob der Anwalt bzw. Gläubiger erst noch klagen muss.
Man bekommt ansonsten ja bei sky ja viel per Mail. Die Rechnungen. AGB Änderungen wegen der eu datenschutzänderungen usw. War da deine neue Adresse angegeben?
Hast du noch einen einzelverbindungsnachweis vom Telefon. Kannst also beweisen wann exakt du angerufen hast?
Da steht
Wir zeigen an, die Firma Sky... anwaltlich zu vertreten. Unsere Beauftragung erfolgte, nachdem Sie trotz der in dieser Sache erfolgten Mahnungen die Forderung zum 23.5.18 zu überweisen
Gsamtbetrag 3226.03
Die Zusammensetzung der Forderung im Einzelnen und woraus diese resultiert, entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten.
Der Gesamtbetrag beinhaltet auch die Gebühr für unsere Beauftragung in Höhe von insgesamt 128.30 sollten wir bis zum genannten Termin keine Zahlung von Ihnen erhalten haben, werden wir ein Mahnbescheid gegen Sie beantragen. Mit der Beantwortung des Mahnbescheids bei Gericht fallen folgende weitere Kosten an
128.30
Sollte die Forderung rechtskräftig tituliert werden, kann die Forderung über einen Zeitraum von 30 Jahren durch einen Gerichtsvollzieher oder ZwangsvollstreckungsMaßnahmen beigetrieben werden.
MFG bla bla
Klar. Dazu kommt die nehmen jeden scheiß auf. Angeblich wären die Aufnahmen gelöscht worden. Klingt für mich alles korios
Klar. Dazu kommt die nehmen jeden scheiß auf. Angeblich wären die Aufnahmen gelöscht worden. Klingt für mich alles korios
Hast du die Aussagen schriftlich? Also die Bestätigung, dass du angerufen hast, man aber nicht mehr sagen könne weshalb, weil die Aufnahmen gelöscht wurden?
Dann könnte man hier eskalieren. Also stur bleiben und ggf. sogar mal eine Strafanzeige wegen Verdacht des Betruges erstatten. Mit der Begründung dass die nicht nur dein Schreiben verleugnen, sondern auch offen lügen, was das Telefongespräch angeht. Dass die nur Geld angreifen wollen indem sie so tun, als würdest du nie gekündigt haben.
3000€? Was war das denn für ein Vertrag? Hast du zehn Verträge auf einmal gehabt?
Die Formulierung selbst ist unverfänglich. Wichtig ist vor allem, dass noch nichts passiert ist, es also insbesondere noch keinen Mahnbescheid gibt.
Belege zu Verträgen hebt man mehrere Jahre auf - mind. bis zur Verjährung.
Mit Inkassofirmen und Inkassoanwälten telefoniert man nicht. Am Telefon können die ungestraft lügen und einschüchtern.
Bezahle die unstrittige Forderung zzgl. 10 euro Mahnpauschale direkt an den Gläubiger. Dann schickst du an die Inkassofirma und an den Anwalt eine Mail, dass die Forderung bezahlt ist und du keine weiteren Gebühren anerkennst. Fertig. Keine weiteren Angaben zu verlorenen Belegen oder Beweisen.
Du musst nichts beweisen.
Du bekommst noch paar böse Briefe, die du ignorieren solltest.
Wenn ein Mahnbescheid vom Gericht (nicht Anwalt) kommt, widersprichst du dem und Ruhe ist.
Ja aber ich habe weder fristen noch Mahnungen bekommen. Die geänderte Adresse ist auf jeden Fall dort angegeben. Zumal das inkasso schreiben ja richtig ankommen isr