falsche Wohnungsbeschreibung bei einer Mietwohnung?
Hallo,
ich wollte eine günstige Wohnung mieten. Im Internet stand diese würde mit EBK xy warm kosten nun stellte sich bei der Maklerin heraus, dass die Wohnung vielmehr kostet, weil die EBK noch zusätzlich berechnet wird. Leider kommt erschwerend hinzu das die Internetanzeige nicht vom Makler stammt, sondern vom Mieter, der einen Nachmieter gesucht hat. Mein konkretes Problem ist nun das ich den Mietvertrag nicht unterschrieben habe aber eine Wohnungsreservierung, so dass bei Rücktritt der Makler von mir eine Nettomiete erhält. Ist das überhaupt rechtens denn meiner Meinung bin ich hier auf einen Verein mit Schlitzohren gestoßen, die mich gehörig für blöd verkaufen wollen.
4 Antworten
Der Makler trixt. Ihm steht keine Courtage zu, erst bei erfolgreichem Mietvertragsabschluss und dann auch von Seiten seines Auftraggebers, des Vermieters. Weise also die Forderung mangels Rechtsgrundlage zurück.
Hallo,
Erst einmal musst Du Dir klar sein, was Du reserviert hast! Stimmen die Daten Miete und qm mit der Realität überein, hast Du verbindlich reserviert.Du hast qm und Miete akzeptiert. Egal was die Ursprungsanzeige darlegt.
Stimmen die Daten nicht , kannst Du die Reservierung anfechten.
Ist die Reservierung schwammig (ohne qm und Miete) wird es kompliziert. Da brauchst Du Rechtsberatung. Ob sich das aber lohnt?
In der Immo-Anzeige stand nichts von einem Makler ! Hat der FS sich doch an den Vormieter gewandt? Der FS hat kann gar nicht reservieren, das könnte nur der Makler nach Vermietervollmacht. Ein Mietangebot gäbe es dennoch und trotzdem. Der FS kann das ablehnen und eine Reservierung wäre dann obsolet.
Mein konkretes Problem ist nun das ich den Mietvertrag nicht unterschrieben habe aber eine Wohnungsreservierung
Wenn die Reservierung auf Grundlage des Inserates erfolgt ist, nun aber völlig andere Preise aufgerufen werden, ist diese Vereinbarung/Reservierung hinfällig.
Selbst wenn die Konditionen die gleichen sind: Solche Gebühren dürften im Mietrecht unwirksam sein.
Der Makler hat Ihnen gegenüber keine Provisionsanspruch.
Mit dem nachmietersuchenden Mieter haben Sie nichts zu schaffen und dementsprechend auch keinerlei Anspruch gegen ihn.
Der Vermieter kann Ihnen die Wohnung provisionsfrei zu den von ihm zu nennenden Bedingungen anbieten; wenden Sie sich folglich direkt an ihn.