falsche Verdächtigung HILFE?
Hallo, ich sitze gerade sehr in Schwierigkeiten. Es geht um folgendes: ich wurde aufgrund einer Falschaussage eines Mädchens wegen "sexueller Belästigung" angezeigt, die niemals stattgefunden hat. Dazu kommt noch, dass diese Person, die sich diese unwahre Straftat ausgedacht hat, noch ihre Freunde dazu angestiftet hat als Zeugen auszusagen. Jetzt sind vier Personen gegen mich, wobei ich mich nicht wehren kann. Gibt es eine Möglichkeit was ich jetzt noch machen kann? Bei der Polizei habe ich schon ausgesagt. Einen Anwalt kann ich mir als Student nicht leisten. Meine Eltern können mir auch nicht finanziell weiterhelfen. Wie kann es sein, dass eine Person aus Langeweile einer anderen Person so das Leben zerstören kann? Ich bin so verzweifelt und weiß nicht was ich machen soll.
Warum habe ich die Geschichte die Woche schon mal gelesen?
Das ist die erste Frage von mir zu diesem Thema
4 Antworten
Was für eine widerwärtige Frau tut denn so etwas? Kein Wunder glaubt man dann anfänglich echten Opfer nicht! Karma kommt immer (kleinster Trost).
Bei vier Zeugen sehen deine Chancen echt sehr schlecht aus. Bist du dir sicher, dass du nichts getan hast? Oft passiert das ganz unbewusst, ich hab mal unter studierenden gelebt und die machten gefühlt immer Party auch jeden Donnerstag. Könnte dir da jmd was ins Glas getan haben?
Du kannst aber aufatmen, mehr als Bewährung wird es bestimmt nicht.
Umziehen würde ich dennoch da du dort niemanden mehr trauen kannst!
Erstatte Gegenstrafanzeige wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung.
Bei Gericht wird nicht abgestimmt, sondern der Richter entscheidet nach Abwägung der Glaubwürdigkeit der Zeugen. Heißt, wenn die 4 Zeugen etwas erzählen was nicht plausibel ist, hilft es ihnen auch nicht das sie zu viert sind.
Wende dich an ein Rechtsanwalt und sage das du dir keine Anwalt leisten kannst.
Der Anwalt wird dann auf Grund des Vorwurfs eine Prozesskosten Beihilfe beantragen.
Da dir in diesen Fall ein Anwalt zu steht dürfte diese Beihilfe gewährt werden.
Hier Pflichtverteidiger gemäß §140 Abs 2 StPO
Zu dem Vermeide jeden Kontakt zu den Verleumderischen Personen. Spätestens vor dem Richter und unter Eid brechen die „Zeugen“ zusammen.
Ich wünsche dir alles Gute.
Prozesskosten Beihilfe
Im Strafrecht gibt es keine Prozesskostenhilfe.
Pflichtverteidiger gemäß §140 Abs 2 StPO
Die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung dürften hier nicht vorliegen. Die Pflichtverteidigung ist nicht an finanzielle Voraussetzungen geknüpft, sondern an rechtliche.