Falsche Personalien auf Gerichtsbeschluss Welche Auswirkungen hat es, wenn ein Gericht falsche Personalien einer Person angibt; Beschluss rechtskräftig?
Hallo,
mal angenommen, ein Gericht erlässt einen Beschluss, wo jedoch falsche Daten der Person darauf avermerkt sind.
z.B. René Müller ist gemeldet und wohhaft: Spreestraße 1, Berlin
Auf dem Beschluss steht aber: René Müller, wohhaft Lindenstraße 1, München
Erlangt der Beschluss dann dennoch Rechtskraft?
4 Antworten
Die Wirksamkeit wird dadurch nicht berührt, solange klar ist, wer gemeint ist. Die Rechtskraft tritt unter Umständen nicht ein, wenn fehlerhaft zugestellt wird (z.B. an die falsche Adresse), da dann die Rechtsmittelfrist nicht zu laufen beginnt.
Der Beschluss ist wirksam
Die Adresse ist nicht so relevant. Allerding muss er zugestellt werden, und das wird zumindest ohne Einwohnermeldeamtsanfrage o.ä. wohl nicht klappen.
Ja der ist dann rechtskräftig gegen den, der auf dem Beschluss als "Verurteilter" drauf steht ... er kann dann ja gar nicht dem richtigen Verurteilten zugestellt werden.
Die Wirksamkeit eines Beschlusses wird durch einen Schreibfehler nicht aufgehoben. Ist also in deinem Beispiel rechtskräftig.