Wann ist ein Beschluss vom Amtsgericht rechtskräftig?
Ich habe beim Amtsgericht im Dezember einen Antrag gestellt, das mein Novembergehalt lt. Pfändungstabelle berechnet wird, da ich ein P-Konto habe. Letzte Woche am 18.01. hab ich dann vom Amtsgericht die Beschlüsse erhalten, das mein Freibetrag erhöht wird. In dem Schreiben steht folgender Satz:
"Die Wirkung des Beschlusses werden vom Eintritt der Rechtskraft abhängig gemacht".
Bei der Bank heißt es das spätestens nach 3 Werktagen solche Vorgänge erledigt werden. Ich bin nun seit Montag jeden Tag im Kontakt und man kann mir nicht wirklich helfen. Die Bank sagt das auf Grund des Satzes diese noch einen Einzeler vom Amtsgericht braucht, um den Beschluss umzusetzen. Das AG sagte mir das nichts mehr benötigt wird.
Muss ich nach diesem Beschluss noch mal zwei Wochen warten (wenn Klagefrist verstrichen) oder woran liegt es? Beim AG erreicht man ja die Leute komplett schwer.
1 Antwort
Das kann nur an der Klagefrist liegen. Gegen den Beschluss kann ja schließlich geklagt werden. Ist die Klagefrist verstrichen, in der Regel 14 Tage, kannst du dir einen Stempel für die Rechtskräftigkeit auf den Beschluss machen lachen lassen.
Auf dem Stempel steht: Rechtskräftig seit......Ort..... Unterschrift des Urkundbeamten der Geschäftsstelle des Amtsgericht und der Stempel
Vom Prinzip her ist es egal wer Beschwerde einreicht. Das Gericht fällt ein Urteil und schickt daraufhin ein Beschluß zum Kläger und zum Beklagten. Beide haben nun 14 Tage Zeit Widerspruch gegen das Urteil einzulegen. Legt keiner von beiden Widerspruch ein wird das Urteil rechtskräftig.
Eigentlich bin ich nicht so oft auf den Kopf gefallen, aber ich verstehe es nicht. Der Beschluss ist an mich adressiert. Der Beschluss kommt deswegen, weil sich die Gläubiger binnen zwei Wochen nicht geäußert haben o.ä. D.h. doch dass ICH Beschwerde einlegen kann, oder?