Folgende Situation: Beim Check-In auf ein Schiff wird verlangt, den Reisepass für die gesamte Dauer der Seereise abzugeben. Als Begründung wird die Abwicklung der Einreise-Formalitäten durch lokale Behörden (in diesem Fall z.B. erst nach 14 Tagen am Ende der Seereise, bei der Einreise in die USA) angegeben.
1.) Ich möchte meinen Pass ungern jemand anderem als der Einreise-Behörde selber aushändigen. (Hierzu müsste mich als Inhaber doch auch die Sorgfaltspflicht im Umgang mit meinem Reisepass, der Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ist, verpflichten?) Schon gar nicht möchte ich meinen Reisepass aber schon 14 Tage vor dieser Einreise-Abwicklung jemandem zur Aufbewahrung aushändigen. Gibt es irgendeine juristische Grundlage, die die Reederei überhaupt zu so einem Verfahren berechtigt?
2.) Wird konkret von den US-Behörden tatsächlich ein solches Verfahren vorgeschlagen / beansprucht / präferiert? (Bei Flugreisen werden ja auch nicht die Pässe aller Fluggäste eingesammelt, um sie gesammelt einzureichen) Im Gegenteil müsste doch eigentlich der entscheidende Punkt der Einreise die individuelle Kontrolle (Abgleich von Foto und Fingerabdrücken einer EINZELNEN Person mit den Passdaten) sein?
Gibt es überhaupt eine rechtliche oder auch rein praktische Begründung für die Behauptung, dass mir Nachteile bei der Einreise entstehen könnten (längere Wartezeiten etc.), wenn ich darauf bestehe, meinen eigenen Reisepass bei mir zu behalten und nur offiziellen Einreise- und anderen staatlichen Kontrollbehörden direkt selber zur Daten-Überprüfung auszuhändigen? (Datenschutz! Hotels dürfen meines Wissens auch nicht darauf bestehen, während des Aufenthalts Ausweisdokumente einzubehalten)
Kennt sich jemand da rechtlich aus?