Falsche Ebay-Artikelbezeichung ; Wer liegt im Recht?
Guten Abend,
ich befinde mich gerade in einer etwas ärgerlichen Situation, und hoffe dass mir jemand von euch weiterhelfen kann. Folgendes :
Ich wollte unbedingt zwei Konzertkarten loswerden, und da in meinem Umkreis keiner Interesse hatte, dachte ich mir probiere ich es mal auf Ebay. Ich habe also ein bild von den zwei Karten gemacht, Stückzahl 2 angegeben und in die Artikelbezeichnung sowie in die Beschreibung geschrieben dass es sich um 2 Tickets handelt, was sich im Nachhinein als eine blöde Idee rausgestellt hat.
Als Preis habe ich 100€ angegeben, wobei sich der Preis nur auf eines der zwei Tickets beziehen sollte.
Da es sich um insgesamt Zwei Tickets gehandelt hat, und den Käufern auch 2 verfügbare Tickets angezeigt wurden (das heißt die anzugebende Stückzahl kann entweder 1 oder 2 betragen), dachte ich es wäre offensichtlich dass sich der Preis eben nur auf ein Ticket bezieht. Dem war leider nicht so.
Es haben sich relativ schnell zwei Käufer gefunden. Der erste Käufer hat im Nachhinein erst begriffen dass der Preis sich nicht auf beide Tickets bezogen hat, und da ich das Missverständnis nachvollziehen konnte, haben wir das ganz entspannt geregelt und den Kauf abgebrochen.
Ich dachte mir daraufhin dass das selbe Missverständnis auch beim zweiten Käufer bestehen könnte, und habe ihn deshalb angeschrieben um zu verdeutlichen dass sich der Preis nur auf ein Ticket bezieht. Ich habe ihm außerdem geschrieben, dass falls er das missverstanden hat, und dachte er würde für zwei Tickets zahlen, wir den Kauf problemlos abbrechen können.
Käufer Nr. 2 war leider nicht ganz so locker drauf wie Käufer Nr. 1 ; Käufer Nr. 2 besteht nämlich darauf, beide Tickets für 100€ geliefert zu bekommen, da in der Bezeichnung und in der Beschreibung die Rede von zwei Tickets war. Ich bin, laut ihm, einen Kaufvertrag eingegangen, und bin nun dazu verpflichtet diesen auszuführen.
Meine Frage lautet nun, wer von uns beiden im Recht ist. Mir ist bewusst, dass Ich die Artikelbezeichnung hätte anders formulieren sollen, und dass ich mehr oder weniger selber die Schuld an diesem ''Schlamassel'' habe, allerdings bin ich der Meinung, dass das nötige Angeben einer Stückzahl (in diesem Fall 1 oder 2) schon darauf schließen lässt, dass sich der Preis nur auf ein Ticket bezieht.
Was meint ihr, bin ich wirklich verpflichtet die beiden Tickets für 100€ zu verschicken? Und welche Konsequenzen drohen mir, falls ich das nicht mache?
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen, und bedanke mich schon mal für alle Antworten!
5 Antworten
Du wolltest Verkaufsprovision sparen, wird der Käufer an ebay melden. Daraufhin wird ebay Dich rausschmeissen. Wenn es um die Verkaufsprovision geht, reagiert ebay schneller und härter als bei jedem Betrüger.
Der Kaufvertrag gem. BGB besteht über 2 Stück zu insgesamt EUR 100,00.
Irgendwie ist die Sache nicht nachvollziehbar!?
Auf eBay kann es eigentlich nur einen Käufer geben.
Sobald Käufer 1 den Artikel kauft, ist dieser nicht mehr verfügbar.
Hättest du an Käufer 1 verkauft, hätte Käufer 2 auch keine Tickets erhalten können.
Vielleicht kannst du die Sache noch mal etwas genauer beschreiben.
Am besten wäre, wenn du einfach mal die Artikelnummer mailst.
Maßgeblich ist, mit wem der Vertrag zustande gekommen ist.
Für dein Handeln nbist du natürlich selbst verantwortlich. Aber ich denke das stellst du auch nicht in Frage.
Sollte Käufer 2 einen Anspruch haben, musst du wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und die Ticket wie vereinbart verkaufen.
Mach dich jetzt nicht verrückt, noch ist nicht aller Tage Abend.
Wichtig wäre wirklich zu wissen, wer wann wo etwas gekauft hat. Dann sehen wir weiter.
Wenn nirgendwo erkennbar war, dass es sich nur um ein Ticket handelte (hast du als Anzahl denn jetzt 2 eingegeben?! - Dann könntest du ev. argumentieren)
Ansonsten ist der Käufer im Grunde im Recht.
Als einfache Lösung würde ich ihm für die Unannehmlichkeiten 10€ anbieten und schreiben, dass er sonst doch bitte einen Fall bei Ebay eröffnen solle und dass du eine Anfängerin bist , der dieser Fehler passiert ist. Aufgrund des geringeren Preises man gleich als Käufer hätte die Sache hinterfragen müssen und bla. Es ist unwahrscheinlich , dass er deshalb gleich zum Anwalt rennt. Nur eine negative Bewertung kann deinen Ruf auch ziemlich zerstören, deshalb würde ich stets versuchen das zu klären.
Ruf doch auch mal bei Ebay an!
Naja, dann bedeutet das logisch gesehen knallhart, dass es 2x zwei Tickets sind.
Ebay ist nicht mehr so locker wie es mal war, es ist eine hochprofessionelle Plattform geworden. Er ist im Recht, daher solltest du höflich sein und dich als Anfänger für den Fehler entschuldigen. Würde dieser Verlust dir denn an die Existenz gehen?
Und? Was hast du unternommen?
Dein Käufer ist 100% im Recht.
Dass Du an dem Schlamassel selbst Schuld hast, ist Dir ja bewusst.
In Deiner Auktion hast Du - lt. Deiner Beschreibung - 2 x 2 Tickets zum Kauf angeboten.
Was meint ihr, bin ich wirklich verpflichtet die beiden Tickets für 100€ zu verschicken?
Ja
Und welche Konsequenzen drohen mir, falls ich das nicht mache?
Den Prozeß verlierst Du.
Ja! Du hast zwei Tickets für insgesamt 100.- verkauft.
In der Bezeichnung stand dass es sich um 2 Tickets handelt. Als Anzahl habe ich auch 2 angegeben, das heißt dem Käufer wurde angezeigt dass 2 Tickets verfügbar sind, und man musste vor dem Kauf eine Stückzahl angeben, also quasi die Anzahl die man haben möchte. Der Käufer hat die Stückzahl '' 1 '' angegeben.