Falsche Ebay-Artikelbezeichung ; Wer liegt im Recht?

5 Antworten

Du wolltest Verkaufsprovision sparen, wird der Käufer an ebay melden. Daraufhin wird ebay Dich rausschmeissen. Wenn es um die Verkaufsprovision geht, reagiert ebay schneller und härter als bei jedem Betrüger.

Der Kaufvertrag gem. BGB besteht über 2 Stück zu insgesamt EUR 100,00.

Irgendwie ist die Sache nicht nachvollziehbar!?

Auf eBay kann es eigentlich nur einen Käufer geben.

Sobald Käufer 1 den Artikel kauft, ist dieser nicht mehr verfügbar.

Hättest du an Käufer 1 verkauft, hätte Käufer 2 auch keine Tickets erhalten können.

Vielleicht kannst du die Sache noch mal etwas genauer beschreiben.

Am besten wäre, wenn du einfach mal die Artikelnummer mailst.

Maßgeblich ist, mit wem der Vertrag zustande gekommen ist.

Für dein Handeln nbist du natürlich selbst verantwortlich. Aber ich denke das stellst du auch nicht in Frage.

Sollte Käufer 2 einen Anspruch haben, musst du wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und die Ticket wie vereinbart verkaufen.

Mach dich jetzt nicht verrückt, noch ist nicht aller Tage Abend.

Wichtig wäre wirklich zu wissen, wer wann wo etwas gekauft hat. Dann sehen wir weiter.

Wenn nirgendwo erkennbar war, dass es sich nur um ein Ticket handelte (hast du als Anzahl denn jetzt 2 eingegeben?! - Dann könntest du ev. argumentieren)

Ansonsten ist der Käufer im Grunde im Recht.

Als einfache Lösung würde ich ihm für die Unannehmlichkeiten 10€ anbieten und schreiben, dass er sonst doch bitte einen Fall bei Ebay eröffnen solle und dass du eine Anfängerin bist , der dieser Fehler passiert ist. Aufgrund des geringeren Preises man gleich als Käufer hätte die Sache hinterfragen müssen und bla. Es ist unwahrscheinlich , dass er deshalb gleich zum Anwalt rennt. Nur eine negative Bewertung kann deinen Ruf auch ziemlich zerstören, deshalb würde ich stets versuchen das zu klären.

Ruf doch auch mal bei Ebay an!

Jojoom1  12.03.2018, 01:02

Naja, dann bedeutet das logisch gesehen knallhart, dass es 2x zwei Tickets sind.

Ebay ist nicht mehr so locker wie es mal war, es ist eine hochprofessionelle Plattform geworden. Er ist im Recht, daher solltest du höflich sein und dich als Anfänger für den Fehler entschuldigen. Würde dieser Verlust dir denn an die Existenz gehen?

loler111 
Beitragsersteller
 12.03.2018, 01:01

In der Bezeichnung stand dass es sich um 2 Tickets handelt. Als Anzahl habe ich auch 2 angegeben, das heißt dem Käufer wurde angezeigt dass 2 Tickets verfügbar sind, und man musste vor dem Kauf eine Stückzahl angeben, also quasi die Anzahl die man haben möchte. Der Käufer hat die Stückzahl '' 1 '' angegeben.

Jojoom1  13.03.2018, 02:28
@loler111

Und? Was hast du unternommen?

Dein Käufer ist 100% im Recht.

Dass Du an dem Schlamassel selbst Schuld hast, ist Dir ja bewusst.

In Deiner Auktion hast Du - lt. Deiner Beschreibung - 2 x 2 Tickets zum Kauf angeboten.

Was meint ihr, bin ich wirklich verpflichtet die beiden Tickets für 100€ zu verschicken?

Ja

Und welche Konsequenzen drohen mir, falls ich das nicht mache?

Den Prozeß verlierst Du.

Ja! Du hast zwei Tickets für insgesamt 100.- verkauft.