Viel Geld verdienen mit Verkaufswaren Trick?
Hallo,
wieder eine Rechtsfrage. Dürfte man in einen Second hand shop oder ähnlichen gehen, dort Fotos von den Waren machen und ins Internet stellen für den doppelten Preis? Dann, wenn es jemand kaufen möchte die Ware in echt von dem Laden kaufen und weiterleiten.
Wenn rechtlich nicht, würde das auch gehen, dass man sich die Produkte einfach kauft, ins Internet stellt und wenn es keinen Käufer für das Produkt gibt seine Verkaufsanzeige löschen und das Produkt nach Geschäftsordnung für sein Geld im Laden zurückgeben?
Darf man diese beiden Optionen?
15 Stimmen
11 Antworten
Ich sehe keinen Grund und keine Rechtsvorschrift, die das verbieten würde.
Allerdings mögen es manche Läden nicht, wenn man dort fotografiert. Die Fotos, die Du im Second-Hand-Laden machst, dürften auch von der Qualität eher mies sein, sodass potenzielle Käufer wohl eher abgeschreckt werden. Zudem: Was machst Du, wenn zwischen fotografieren und online-stellen und dem Kauf die Ware im Second-Hand-Laden verkauft wird? Es ist ja nicht so, dass jedes Produkt dort ständig verfügbar ist, vielmehr sind es ja Einzelstücke?
Das machst du bei Amazon höchstens drei Mal, danach landest du auf der schwarzen Liste und kannst dort dein Leben lang noch nicht mal mehr was kaufen. Wie Ebay das dieser Tage handhabt, weiß ich nicht.
Du würdest gewerblich tätig werden. Du musst also sämtliche Vorgaben eines gewerblichen Anbieters erfüllen. Schau Dir also die Bedingungen des Plattformbetreibers genau an.
Würde über Marketplace verkaufen, wenn 100% online, dann natürlich die Buchung stornieren und das Geld rücküberweisen.
Was den Kaufvertrag nicht auflösen würde, liefern müsstest Du trotzdem.
Man kann ja argumentieren das man vergessen hat, den post zu löschen
Nein, das kann man eben nicht; Kaufverträge sind verbindlich.
Wie alt bist Du eigentlich, 15?
Was den Kaufvertrag nicht auflösen würde, liefern müsstest Du trotzdem.
Welchen Kaufvertrag? Du gehst davon aus, dass eine Bestellung gleich einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag zu Folge hat. Das ist nicht zwingend der Fall. Hier sind die Bedingungen des Plattformbetreibers maßgeblich.
Wie alt bist Du eigentlich, 15?
Diese Frage ist respektlos in Anbetracht der Tatsache, dass Du die rechtliche Situation nicht vollständig abschätzen kannst. Die Welt ist manchmal etwas komplexer.
dass Du die rechtliche Situation nicht vollständig abschätzen kannst.
Das kann man aber von Dir auch sagen ;-)
Das kann man aber von Dir auch sagen ;-)
So ist es. Deshalb schrieb ich auch, dass die Bedingungen der verwendeten Verkaufsplattform erst mal maßgeblich sind.
Die eigentlich am wenigsten. Bis er dazu kommt, hat er schon gefühlt das halbe BGB durch.
Nun, der Fragesteller klingt schon wie ein Mitarbeiter der Firma: "Keine Ahnung aber viel wollen" und ich finde die Frage berechtigt.
Unerheblich ist, ob ich die Rechtslage fachgerecht einordnen kann.
Ersteres ist denke ich nicht erlaubt. Du kannst den Gegenstand kaufen, aber ob du dein Geld zurück kriegen würdest hinterher.. wohl eher nicht. Die Läden leben oft von spenden, aber an sich kommt es sehr oft vor, dass Händler sich dort tummeln und Ausschau halten nach guter Ware um damit weiter Geld zu machen. Ob das richtig ist ist halt die andere Sache. Zudem wenn dein Vorhaben ist Dinge dort zu kaufen um sie weiterzuverkaufen, so bräuchtest du denke ich auch ein gewerbe.
Ersteres ist denke ich nicht erlaubt.
Welche Rechtsgrundlage denkst Du denn, dass sie gegen das Vorhaben spricht?
Ich kann nichts verkaufen was ich nicht besitze. Und die genauen Rechtsgrundlagen kenne ich nicht. Das ist lediglich mein Gedanke der mir ziemlich logisch dazu erscheint.
Ich kann nichts verkaufen was ich nicht besitze.
Richtig. Das versucht der Fragesteller auch nicht. Er bietet erst einmal nur an. Sobald ein Kaufgesuch vorliegt, möchte er das Produkt ja beschaffen.
Wie häufig liest man in Onlineshops etwa wie "lieferbar in 2-3 Wochen"? Auch da hat der Verkäufer die Ware noch nicht vorliegen.
Ich finde das ist aber ein ziemlich blödes verkaufsmodell. Wenn ich ein Angebot im Internet sehe, dann will ich es auch kaufen können und nicht auf gut Glück erwerben.
Wie wäre es denn nur wenn alle das so handhaben würden.. das wäre ja das reinste Chaos.
Zudem bezieht er in diesem Fall ja nicht zuverlässig Ware. Was im secondhand Laden angeboten sind Einzelstücke.
Ich hab mal in einem gearbeitet und die Kundschaft bestand zu 90% aus Stammkunden die mindestens täglich einmal herein kamen, viele sogar mehrmals am Tag um bloß nichts zu verpassen. Dementsprechend wären einigermaßen wertvolle Ware auch sehr schnell weg.
Zudem bezweifel ich dennoch, ob es rechtens ist, wenn ich in einen secondhand Laden gehe, von diesem im Internet Sachen anbiete und diese mir überhaupt nicht gehören. Ich glaube nicht dass dies wirklich so richtig und erlaubt ist.
Ich finde das ist aber ein ziemlich blödes verkaufsmodell. Wenn ich ein Angebot im Internet sehe, dann will ich es auch kaufen können und nicht auf gut Glück erwerben.
Möchtest Du mit mir jetzt eine Diskussion anzetteln? Es war nicht gefragt, ob einer von uns beide dieses Geschäftsmodell gut findet. Dazu lasse ich mich nicht aus. Diskutiere das also mit dem Fragesteller, nicht mit mir.
Zudem bezweifel ich dennoch, ob es rechtens ist, wenn ich in einen secondhand Laden gehe, von diesem im Internet Sachen anbiete und diese mir überhaupt nicht gehören. Ich glaube nicht dass dies wirklich so richtig und erlaubt ist.
Deine Zweifel und Dein Glaube sind auch nicht relevant. Nenne Rechtsgrundlagen.
Mir ist das egal ob du mit mir diskutierst oder nicht. Ich Zettel hier nichts an. Ich hab nen Kommentar geschrieben du hast dich darunter gemeldet. Seitdem findet hier halt ein Austausch statt. Ich hab lediglich gesagt was ich denke.
Du musst ja nicht darauf eingehen. Und ich hab auch nicht das Bedürfnis mit dem Fragesteller nun über das Geschäftsmodell zu plaudern.
Mich interessiert dieses Thema garantiert nicht so sehr, dass ich anfange mich jetzt schlau zu googlen. Ich sehe von dir genauso wenig Rechtsgrundlagen sondern auch nur einfache Aussagen und Beobachtungen. Also ist somit unsere ganze Unterhaltung irrelevant.
Wenn du das Bedürfnis hast deine Aussagen mit Grundlagen zu stützen, dann tu das. Ich hab es nicht.
Erst mal muss ich mich bei Dir entschuldigen. Ich habe Dich verwechselt. Es gibt hier einen Benutzer mit einem ähnlichen Namen, der immer wieder versucht, mich in irgendwelche sinnlosen Diskussionen zu verwickeln. Da reagiere ich mitunter etwas gereizt.
Wenn du das Bedürfnis hast deine Aussagen mit Grundlagen zu stützen, dann tu das. Ich hab es nicht.
Das Bedürfnis habe ich sehr wohl. Schließlich geht es in der Fragestellung nicht um Meinungen, sondern es geht hier ganz klar um Fakten. Deshalb versuche ich das, was ich hier äußere, auch entsprechend zu untermauern.
Da kann höchstens die Steuer etwas einwenden und der Ladeninhaber, wenn du unerlaubt in seinem Geschäft Fotos anfertigst um diese zu veröffentlichen.
Biete dich doch einfach als Zwischenhändler an und beteilige den Inhaber mit ein paar Prozenten.
Weil du ein Gewerbe eröffnen musst (Gewinnerzielungsabsicht) und daher keine Rückgabe- oder Umtauschrechte mehr hast.
Zudem darfst du die Waren im Geschäft laut Hausordnung mit Sicherheit nicht fotografieren.
Besorg dir lieber ein Gewerbeschein und mache Affiliate Marketing und/oder Dropshipping. Weniger Risiko und alles Legal😉
Kaufen und Verkaufen hat seine Risiken und Nebenwirkungen 😄
Würde über Marketplace verkaufen, wenn 100% online, dann natürlich die Buchung stornieren und das Geld rücküberweisen. Man kann ja argumentieren das man vergessen hat, den post zu löschen