Ist es legal gebrauchte und schon gekaufte Produkte teurer weiterzuverkaufen?
Angenommen ich kaufe mir ein gebrauchtes Produkt von einem Freund für 100€. Das Produkt kommt an, doch mir fällt auf das es mir nicht gefällt. Ich brauche es nicht und will es wieder weiterverkaufen. Normalerweise ist das Produkt auch viel mehr Wert als nur 100€, ich habe den Preis nur bekommen weil es ein guter Freund ist.
Also gehe ich auf Ebay, stelle das Produkt mit genauer Bezeichnung/Beschreibung und einem oder zwei Fotos rein.
Ist es dann legal wenn ich dieses für zum Beispiel 150€ verkaufen würde oder verstoße ich gegen ein Gesetzt?
12 Antworten
Klar ist das legal. Jeder Gebrauchtwagenhändler macht nichts anderes. Und auch ein professioneller Händler auf dem Trödel- oder Antiquitätenmarkt tut das. Bis auf ganz wenige Artikel (neue Bücher, Zigaretten etc.) unterliegen Waren keiner Preisverordnung. Du darfst zu jedem Preis kaufen, zu dem Dir Ware angeboten wird und zu jedem Preis verkaufen, den ein Kunde zu zahlen bereit ist.
Das ist natürlich legal, sofern du das nicht gewerblich und "schwarz" betreibst.
Sobald du Sachen günstig einkaufst mit dem Vorhaben sie teurer weiter zu verkaufen kann man dich als einen gewerblichen Verkäufer einstufen, der dann auch angemeldet sein muss.
Das kannst du tun ist nicht illegal.
ABER:
- Da du einen Gewinn damit generiert hast und von deinem Beispiel ausgehend, die Sache weniger als 1 Jahr gehalten hast wäre der Veräußerungsgewinn grundsätzlich einkommensteuerpflichtig
- Hier gibt es jedoch eine Freigrenze pro Jahr von 600,- €. Erst wenn die überschritten wäre, wäre der Gesamte Ertrag steuerpflichtig.
- Solltest du regelmäßig Sachen ankaufen mit dem Ziel diese gewinnbringend zu veräußern, so handelst du gewerblich und wärst verpflichtet ein Gewerbe anzumelden und entsprechende Steuererklärungen anzufertigen.
Das ist immer noch ein vollkommen legaler Privatverkauf.
Solange du das nicht ständig machst - also quasi wie ein Gewerbe - es aber nicht als Gewerbe anmeldest.
Ja darf er. Deshalb steht oben auch, dass dafür eine Anmeldung erforderlich wäre.
Es ist Dein Eigentum. Wenn Du einen Käufer findest, der 150€ dafür bezahlt, dann darfst Du es auch für 150€ verkaufen.
Auch ein Gewerbetreibender darf die von ihm gekaufte Ware zu einem höheren Preis weiterverkaufen.