Falsche Aussage eines Kontrolleurs und deshalb Strafe bezahlen?

Verjährt - (Schwarzfahren, Westfalenbahn)

4 Antworten

Du verwechselst da etwas. Für Schwarzfahren  nennt sich das erhöhtes Beförderungsentgelt und beträgt 60 Euro. Das hat nichts mit dem Bußgeldkatalog und der StVO zu tun. Wenn man nun nur 20 Euro von Dir haben möchte. hat man Deine beschwerde nicht völlig abgelehnt.

Naja, theoretisch könnte man vor Gericht gehen, jegliche Beweismittel wie Videoaufnahmen sind sicherlich aber schon vernichtet.
Ein Freund schrieb nach einem ähnlichen Fall und letztendlich einer Mahngebür von über 200€ eine Beschwerde, danach hat sich das Ganze gegessen.
Musst nun entscheiden, versuchen kann man es ja, aber andererseits sind es "nur" 20 Euro, kannst es ja versuchen :D

ichbinschlaulo  03.07.2017, 01:43

Deswegen, am besten eine Beschwerde! Osnabrück ist ja Niedersachsen, also VBN, war in meinem beschriebenen Fall auch NDS und so VBN, versuchs einfach 😂💪🏻

Sievers99 
Beitragsersteller
 03.07.2017, 01:39

Klar, versteh ich aber die meinen ja die 20€ wären für das Ticket was ich nicht hatte. Also einfach die Fahrtkosten + Bearbeitungsgebühr (nach einem halben Jahr aber hey 😂). Das Ding ist auf dem Rückweg musste ich mir so oder so ein Monatsticket kaufen, damit hätte ich ja auch hinweg fahren können. Außerdem war es ja auch so das ich die Strecke schon öfter mit dem Ticket gefahren bin und nie hat jemand was gesagt.

 hast du dir den Namen des Komtrolleurs gemerkt? wenn nicht musst du zahlen.. dein Kollege ist ja nur zeuge... unwissenheit schützt vor Strafe nicht :(

Sievers99 
Beitragsersteller
 03.07.2017, 01:40

Nach über einen halben Jahr weiß ich den auch nicht mehr 😂

Zahlen  und alles vergessen.