Anzeige erstatten ohne genaues Datum?
Hallo,
ich bin grade in Scheidung und möchte meinen derzeitigen Ehemann wegen mehrfacher Körperverletzung, Beleidigung und Drohung bei der Polizei anzeigen.
Leider habe ich letztes Jahr keinen Kalender geführt und kann mich nicht an das genaue Datum erinnern an dem diese Dinge passiert sind. Außerdem hatte ich Angst dass er sich an mir rächt und mir noch mehr Schaden zufügt, dewegen hatte ich nach der Trennung zuvor darauf verzichtet zur Polizei zu gehen weil ich Angst vor ihm hatte, was ich sehr bereue.
Nun habe ich mich etwa nach einem halben Jahr entschieden, dass ich ihn doch gerne anzeigen würde. Mir geht es nicht um Entschädigungsgeld und ich will auch kein Gerichtsverfahren oder so, eine simple Anzeige, die in seiner Akte im polizeilichen Führungszeugnis für immer hinterlegt wird, würde mir ausreichen. Jedoch habe ich weder Beweise noch Zeugen und kann auch keine genauen Tage und Uhrzeiten nennen, sondern nur einen Zeitraum von 3-4 Monaten. Aber ich kann die Vorfälle bis ins Detail schildern.
Kann ich so überhaupt eine Anzeige erstatten? Nimmt man mich überhaupt ernst, wenn ich nicht einmal sagen kann, wann genau diese Dinge passiert sind? Kann ich beispielsweise sagen zwischen August und September hat er mich mehrmals angegriffen und diese Angriffe dann schildern? Oder soll ich es einfach sein lassen und habe einfach Pech gehabt ? :(
7 Antworten
Diese Nachkarten im Rahmen einer Trennung ist für die Staatsanwaltschaften wenig interessant. Wenn dann sollte es ein "frischer" Übergriff sein.
Ohne Strafverfahren und Urteil gibt es auch garantiert keinen Eintrag ins Führungszeugnis.
Und selbst derartige Eintragungen würden nach einer gewissen Frist gelöscht. Also spare Dir Deine Kraft für andere Dinge.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/vorstrafen-polizeiliches-fuehrungszeugnis_038673.html
Wenn es"nur" eine einfache KV ist, dann braucht's einen Strafantrag der Geschädigten. Ansonsten wäre nach 3 Monaten Schluss mit der Ahndung (August/September = keine Chance). Du könntest dennoch Anzeige erstatten, evtl. sieht der StA öffentliches Interesse (m.E. eher nicht). Beleidigung das gleiche. Drohungen sind nur dann strafbar, wenn mit der Begehung eines Verbrechens gedroht wird.
Lediglich bei einer gefährlichen KV wäre noch was drin. Aber um deren TB zu erfüllen bedarf einiges.
Auch wenn du es nicht gerne lesen möchtest, eine Anzeige würde ausgehen wie das Hornberger Schießen. Strafantragsfrist vorbei, fehlendes öffentliches Interesse und zu guter Letzt stellt sich die Frage der Beweisbarkeit. Wäre ein totgeborenes Kind.
Tut mir leid, dass ich dir nichts anderes schreiben kann.
Wenn du dich eh scheiden lassen willst, dann würde ich mal meinen Anwalt fragen, wie die Sache aussieht.
Bei einer Anzeige gegen den Ehemann wäre es schon ratsam einen Anwalt an seiner Seite zu haben.
Besonders dann, wenn du eh Angst hast, er könnte was unternehmen.
Heey Liebes 🌹
Du tuest,dass richtige!
Ich habe bereits, dass selbe üngefähr durch, mit einem Stalker.
Ich fühle mit dir 🍀
Für den Strafantrag gilt eine Frist von drei Monaten. §§ 77-77d StGb
Für eine Anzeige gibt es keine Fristen.
- Bei Beleidigung, bin ich mir nicht sicher, aber ich schätze mal auf 3 Monate.