Ab wie vielen Anzeigen geht man in den Knast? - Es ist wichtig!
Mein Kumpel behauptet er hätte 47 Anzeigen.. Ist halt so ziemlich alles dabei von Körperverletzung, bis zu Diebstahl.. Ich glaube ihm das halt nicht ganz, er ist vor ein paar Monaten 18 geworden.. Angeblich ist er auch schon auf Bewährung.. Nur niemand weiß wirklich wie lange..
Könnt ihr mir bitte weiter helfen? (: _ Gruß Vava1997
9 Antworten
Das ist abhängig vom Richter. Bei Wiederholungsstraftätern die partout aus ihrem Fehlverhalten nichts lernen wollen oder können, kann es durchaus vorkommen, daß der Richter endgültig die Nase voll hat und ihn entspr. "verurteilt".
Danke(:
Ins Gefängnis kommt man nicht nach Anzahl der Anzeigen, sondern nach einer Verurteilung. Das kann einem auch schon nach der ersten Anzeige passieren, je nachdem, was man ausgefressen hat und ob für die Tat, die der Anzeige zu Grunde liegt , überhaupt eine Strafe mit Freiheitsentzug vorgesehen ist.
Man kann also in der Tat aberzählige Anzeigen auf dem Kerbholz haben, entscheidend bleibt letztendlich die Gerichtsverhandlung und das Urteil.
Die Schwere des Delikts ist ausschlaggebend für eine Gerichtsverurteilung. Hieraus ergibt sich dann die Bestrafung durch z. B. Gefängnis, Jugendarrest, Bußgeld etc.
Grundsätzlich wird erst einmal jede Art von Delikt zur Anzeige gebracht. Sei es durch einen Betroffenen oder durch Staatsgewalt, weil ohne Angabe einer Anzeige nicht ermittelt werden kann. Hierbei kann auch schon eine einzige Anzeige im Falle eines schwerwiegenden Deliktes zur Gefängnisstrafe führen.
Bei wiederholt auffälligen Verhalten / Delikten und dementsprechenden vielzähligen Anzeigen, wird man, sofern strafmündig, auch mit Konsequenzen zu rechnen haben, wie u. U. Gefängnisstrafe. Hierfür reicht schon beispielsweise ein nicht gezahltes Bußgeld, was sich dann Beugehaft nennt.
Danke, deine Antwort war sehr ausführlich und sie hat mir geholfen '(:
Wenn dein Kumpel behauptet, er hätte schon 47 Anzeigen istzvielleicht auch noch stolz darauf, würde ich den Kontakt mit ihm überlegen. Schnell wirst du evtl. auch in eine strafbare Handlung einbezogen. Wenn er zur Bewährung auf freiem Fuss ist, darf er sich innerhalb der Bewährungsfrist nichts strafbares mehr erlauben. Es könnte dann sein, dass er wirklich ins Gefängnis muss. Mit 18 und 47 Anzeigen gibt schon zu denken, so das stimmt. Dann ist er polizeibekannt. Niemand weiss , wie lange er auf Bewährung ist ? Er weiss es und hat sicher auch vom Gericht entsprechenden Schriftverkehr, vielleicht sogar einen Bewährungshelfer in seinem Alter.Du kannst dir ja mal zeigen lassen, was er da so an Gerichtsakten zuhause hat. Dann weisst du Bescheid.
im jugendarrest hätte er schon landen müssen. und das nicht nur ein wochenende...
Klingt da sowas wie Bewunderung durch ? Und wenn Dein Kupel nur die Hälfte (oder noch weniger) dieser Straftaten verübt hat... Hält er sich deshalb für cool ? Schon allein das er solche Sachen behauptet und anscheinend noch stolz ´drauf ist zeigt doch, was für ein armseliges Würstchen er in Wirklichkeit ist.
Ich liebe den Ausdruck "armseeliges Würstchen" :D Der ist so richtig hönisch herablassend ^^
Bewunderung weniger.. Es macht sich halt jeder Sorgen.. Und wenn man ihn halt mal fragt, wie viele Anzeigen er wirklich hat ; bekommt man meistens keine Antworten, oder es kommt lasst mich doch mit dem Scheiß in Ruhe..
Also bewundert wird er dadurch weiß Gott nicht..