Defekte Felgen gekauft, was tun?
Hallo,
ich habe über eBay Kleinanzeigen Privat Sommerräder erworben. Laut dem Verkäufer ist da durch seine Frau ein optischer Bordsteinschaden entstanden und sonst nichts mit den Felgen ist. Bei der Besichtigung hat man diesen Bordsteinschaden auch gesehen, allerdings keinen Höhenschlag. Wo ich die dann dran montiert habe, war es deutlich spürbar. Ab ca. 70km/h entstanden Vibrationen und das Lenkrad wackelte. Luftdruck überprüft, schrauben nachgezogen und trotzdem war es noch da. Dann bin ich zum Reifendienst gefahren und habe die Räder auswuchten lassen, dabei wurde festgestellt dass 3 Felgen einen Höhenschlag haben. 700€ sozusagen weggeschmissen. Durch unseren Chatverlauf über eBay Kleinanzeigen und WhatsApp kann ich nachweisen dass ich ihn gefragt habe ob die Räder sonst noch irgendwelche Schäden haben außer den optischen Bordsteinkratzer, der Verkäufer meinte ausdrücklich nein.
Was kann ich dagegen tun ? Wäre da eine Strafanzeige sinnvoll ? Und kriege ich meine 700€ wieder? Der Verkäufer antwortet mir nicht mehr.
13 Antworten
Schwierige Situation. Ich würde es als typisches Risiko bei einem Privatkauf abtun. Du stehst jetzt nämlich vor mehreren Problemen:
1. Kauf von Privat, also von einem Laien. Er hat nicht das Fachwissen, dass bei optischer Beschädigung auch ein verborgener Schaden vorhanden sein kann.
2. Du wurdest auf den sichtbaren Mangel hingewiesen und hättest die Möglichkeit gehabt, die Felgen auf Grund dessen entsprechend genauer in Augenschein zu nehmen.
3. Du müsstest dem Verkäufer nachweisen können, dass er vom Höhenschlag wusste. Alleine an diesem Punkt wirst du also scheitern.
4. Die Polizei kann nichts ausrichten, eine Anzeige wird im Sand verlaufen, weil keine ausführende Beweisführung möglich ist.
5. Du müsstest per Anwalt oder wenn das erfolglos ist vor Gericht feststellen lassen, dass der Verkäufer in betrügerischer Absicht gehandelt hat.
Kurz: Das war ein Griff ins Klo, der dich 700 Euro gekostet hat.
Ich halte es jetzt hier auch für schwierig, den Verkäufer sofort als Betrüger darzustellen, wie du und andere hier bereits tun. Möglich ist es natürlich, dass er davon wusste und dich bewusst übers Ohr gehauen hat. Möglich ist aber auch, dass er selbst gar nichts davon wusste, denn wie du selbst schreibst, waren es die Räder vom Auto seiner Frau.
Mit dem Chatverlauf beweist du nur das er dich über einen Mängel informiert hat.
Er kann als Privater und Laie auch sicher glaubhaft versichern, das er sich mit dem Grad der Schäden nicht auskennt.
Also würde eine Anzeige eher nach hinten losgehen.
optischer Bordsteinschaden
Bei der Besichtigung hat man diesen Bordsteinschaden auch gesehen, allerdings keinen Höhenschlag.
Du hast wissentlich defekte Felgen gekauft.
Eine Strafanzeige erscheint mehr als nur sinnlos. Wen willst Du anzeigen, wenn Du Dein Geld in den Gully wirfst? Das ist doch letztendlich Dein Problem.
Wenn im Angebot steht, dass der optische Schaden vorhanden ist und die Felgen sonst in Ordnung sind, dann müssen sie das sein.
Wenn du dir ein gebrauchtes Handy kaufst was laut Angebot einige Kratzer hat aber voll funktionsfähig ist, dann wirst du wohl kaum ein komplett defektes Gerät erwarten.
Es kommt einzig und allein auf die Art des abgeschlossenen Vertrages an. Mündliche Aussagen gelten zwar, allerdings wird es schwierig etwas nachzuweisen, wenn man keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen hat. Es stünde Aussage gegen Aussage, der Streitwert ist mehr als gering. Das Verfahren würde eingestellt.
Hör doch bitte einfach auf zu antworten...du scheinst ja nicht mal mehr dazu in der Lage zu sein, die Frage überhaupt zu lesen, geschweige denn das du Ahnung davon hättest....
Durch unseren Chatverlauf über eBay Kleinanzeigen und WhatsApp kann
ich nachweisen dass ich ihn gefragt habe ob die Räder sonst noch
irgendwelche Schäden haben außer den optischen Bordsteinkratzer, der
Verkäufer meinte ausdrücklich nein.
Ein Streitwert von 700€ ist auch nicht "mehr als gering".
Lies Du Dir mal Deine eigenen Beiträge durch. An Unsachlichkeit sind die eigentlich kaum zu überbieten:
Hör doch bitte einfach auf zu antworten
Was für einen Müll du schreibst
du scheinst ja nicht mal mehr dazu in der Lage zu sein, die Frage überhaupt zu lesen
geschweige denn das du Ahnung davon hättest
Jedem das was ihm zusteht ;)
Jedem das was ihm zusteht
"Jedem das Seine"? Das ist eine antike Moraltheorie, die blöderweise aber auch in gusseisernen Buchstaben an dem Haupteingang des KZ Buchenwald zu lesen stand/steht. Spätestens hier bin ich tatsächlich aus einer Unterhaltung mit Dir raus. Man kann davon ausgehen, dass Du überhaupt nicht weisst, was Du von Dir gibst.
Ernsthaft, wie bescheuert kann man sein.
Weil ich der Meinung bin, dass ich keine Verpflichtung dazu habe, jemandem der offensichtlich Müll erzählt immer sachlich und freundlich zu begegnen, vergleichst du mich also mit Nazis.
Ich nehme mal an den Godwin Point hast du gemeldet, aber verdient hast du ihn trotzdem.
Entweder bist du ein hervorragender Troll oder du tust mir ziemlich leid...
Anstatt ständig auf der Art meiner Äußerungen rumzureiten könntest du dich ja auch mal mit den Argumenten beschäftigen.
Ich wiederhole noch mal die Fakten: Fragesteller kauft Felgen mit optischem Schaden, Verkäufer bestätigt ihm schriftlich, dass es sich lediglich um einen optischen Schaden handelt und keine weiteren Schäden vorhanden sind.
Daraus leitest du dann ab, dass es nur mündliche Vereinbarungen gab (wie ist das möglich, wenn du die Frage richtig gelesen hast?) und der Käufer ist deiner Meinung nach selber Schuld, wenn ihm nicht das geliefert wird, was ihm vertraglich zusteht...
Und jetzt erklär du mir mal, wieso ich bei so viel Blödsinn diesen nicht einfach als diesen bezeichnen soll.
Ernsthaft, wie bescheuert kann man sein.
Nun werde doch bitte mal wieder sachlich.
vergleichst du mich also mit Nazis
Habe ich nicht getan.
ch nehme mal an den Godwin Point hast du gemeldet, aber verdient hast du ihn trotzdem.
Keine Ahnung was das ist und wovon Du schreibst. Ist mir auch komplett egal. Fakt ist, dass Du von der Rechtslage und von deren Anwendungen / Auswirkungen keinerlei Ahnung zu haben scheinst. Der Verkäufer ist safe, wenn er keinen groben Fehler gemacht hat. letztendlich fehlen zur Beurteilung aber Details. Der Fragesteller hält sich ja - im Gegensatz zu Dir - dezent zurück. Ich heisse das Verhalten des Verkäufers nicht gut. Aber der Käufer hat sich eben auch nicht schlau verhalten. So ist das halt auf Flohmärkten und bei den eBay-Kleinanzeigen: es finden sich sehr oft 2 Zusammenpassende. Schönen Sonntag noch.
Er kann nur Betrügerisch gehandelt haben wenn er von dem Schaden wusste klar sagst du jetzt "sowas muss man merken" aber das bekommst du nicht Nachgewiesen und naja du glaubst garnicht was Leute ignorieren können wenn sie keine Ahnung haben das es wichtig ist ;)
Zudem war dir ein Schaden an der Felge bewusst also hast du ja schon die Felgen als "beschädigt" gekauft und wunderst dich dann das sie Kaputt sind?
Du wirst auch kaum nachweisen können das es sich um Felgen eines Unfallfahrzeuges handelt welche auf kosten der Versicherung erneuert wurden (danach hören sich 3 Kaputte felgen und Kratzer an einer Felge an...) dann wär der verkauf der alten ohne dies zu erwähnen natürlich nichtig.
Und dan hast du die Felgen natürlich unter Ausschluss von Gewährleistung und Rückgaberecht gekauft wie es von Privat halt üblich ist.
Auch wenn es jetzt verdammt ärgerlich ist aber das ist wohl dein Lehrgeld nicht alles in blindem vertrauen zu kaufen...
Könnte schwierig werden hier noch was zu holen.
Von privat gekaufte Felgen die besichtigt wurden und sichtbare Schäden welche besprochen wurden ("Bordsteinschaden"). Dazu kommt dass du die Felgen ja zwischenzeitlich transportiert, selbst (=evtl. nicht fachgerecht) montiert, gefahren und durch den Reifendienst wieder demontieren hast lassen. Wenn auch sehr unwahrscheinlich, hätten die Räder auch durch dein Verschulden was abbekommen können. Sprich: Wie möchtest du nachweisen dass du 1. drei Felgen schon defekt übernommen hast und 2. dass der Verkäufer von den anderen Schäden ebenfalls wusste?
Klar kannst du ihn nun wegen Betrugs anzeigen und auf Schadensersatz klagen, aber ich sehe nicht wirklich wie man dem Käufer hier noch einen Betrug bzw. arglistige Täuschung nachweisen will.
Was für einen Müll du schreibst...das ist ja echt unglaublich.