Falsche Angabe über Arbeitstage bei der Lohnsteuer?
Habe bei der Lohnsteuerklärung zu viele Arbeitstage angegeben, nun verlangt das Finanzamt einen Nachweis vom Arbeitgeber über die tatsächlichen Tage. Was passiert wenn ich diesen nicht erbringe? Bekomme ich dann eine Strafe oder werden meine Arbeitstage geschätzt?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen
5 Antworten
Ich vermute stark, dass das Finanzamt dann einfach die Anzahl der Tage, für die du den Nachweis erbringen kannst, für die Berechnung der Einkommensteuer ansetzen wird und gut ist. Theoretisch ist es vermutlich versuchter Steuerbetrug, weil du mit deiner Unterschrift ja eigentlich für die Richtigkeit der Angaben garantiert hast, und was das Finanzamt da theoretisch für rechtliche Möglichkeiten hat, weiß ich nicht. Da es hier ja aber vermutlich nur um die „Pendlerpauschale“ geht und es keinen millionenfach anderen Betrag ergeben wird, und da auch das Finanzamt nicht gerade über Langeweile klagt, wird hier aller Wahrscheinlichkeit nichts weiter passieren, als dass die Angaben in deiner Erklärung halt korrigiert werden. Ich hatte auch schon falsche Angaben (im Sinne von: nach bestem Wissen und nicht-ganz-aber-fast-bestem Gewissen), bei denen es dann auch so gelaufen ist. Und im schlimmsten Fall, wenn der Finanzbeamte ein Exempel statuieren will, wird vermutlich auch nicht mehr passieren als eine Art Verwarnung.
Normal “korrigiert“ das FA, wenn etwas augenscheinlich nicht stimmt oder stimmen kann. Wenn Du z.B. bei einer 5 Tage Woche 260, bei 6 Tage Woche 312 oder mehr angegeben hast, dann hieße das, daß Du das ganze Jahr keinen Urlaub gemacht hast, jeden Feiertag gearbeitet hast und nicht krank warst. Deshalb wollen die einen Nachweis von Deinem AG.
Sollte das Deine erste Steuererklärung gewesen, kannst Du versuchen es damit zu begründen, daß Du das falsch verstanden hast.
Du kannst auch versuchen direkt beim FA anzurufen und telefonisch korrigieren zu lassen.
Übrigens, das FA “kennt“ auch Maps, falls man versucht falsche KM Angaben zu machen.
Eine evtl Strafe liegt im Ermessen des FA.
Kommt drauf an. Wenn man im Finanzamt zur Ansicht kommt, dass du dich einfach nur verrechnet hast mit den Tagen, dann wird man das nur korrigieren auf einen realistischen (oder nachweisbaren) Wert. Wenn man jedoch die Vermutung hat, du könntest das absichtlich gemacht haben um Steuern zu hinterziehen, dann sieht es etwas ungünstiger aus für dich.
Über welche Größenordnung sprechen wir denn?
Wenn Du z.B. mehr als 400 Arbeitstage angegeben hättest, wäre die Argumentation mit einem Zahlendreher schwierig.
Ich dachte eigentlich gerade an Griechenland, dem bei der Beantragung von EU-Agrarsubventionen auch ein klitzekleiner und natürlich völlig unbeabsichtigter Fehler unterlaufen ist, als es als landwirtschaftlich genutzte Fläche mehr km² angab, als das Land insgesamt groß ist.
Das ist eine Steuerhinterziehung.
Die werden dann die letzten 5 Jahre deine Erklärungen überprüfen und dann wirst du eine Geldstrafe bekommen, wenn auch diese nicht der Warheit entsprechen.
Da ein Jahr grade mal 365 Tage hat ist ein Zahlendreher eher warscheinlich!