Falschangabe Zivilstand im Arbeitsvertrag (Schweiz)?
Hallo
Meine Partnerin und ich (weiblich) überlegen eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Sie ist Amerikanerin und leider kann man für eine nicht-offizielle Partnerschaft kein längerfristiges Visa bekommen.
Mein Problem ist nun, dass ich in ein paar Jahren eine neue Stelle antreten werde (längerfristige Planung ist in meinem Beruf üblich) und dann auch einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben muss/einen Personalbogen ausfüllen muss, mit Angabe des Zivilstandes als eingetragene Partnerschaft, was mich outen würde. Mein zukünftiger Vorgesetzter ist sehr religiös...
Was passiert bei einer Falschangabe des Zivilstandes? Entweder ledig oder verheiratet? Wäre das eine Straftat? Wo könnte ich Informationen über diese Dinge finden?
3 Antworten
Du darfst zwar im Bewerbungsgespräch diesbezüglich lügen bist aber bei Stellenantritt (rechtlich) verpflichtet dies dem Arbeitgeber und der Pensionskasse mitzuteilen
Frisch eingetragene PartnerInnen haben ihren ArbeitgeberInnen und den Pensionskassen Mitteilung zu machen, sobald sie verpartnert sind.
Die ArbeitgeberInnen müssen die Information aus datenschützerischen Gründen vertraulich behandeln und dürfen sie nur denjenigen Stellen melden, denen sie auskunftspflichtig sind.
Muss man den Zivilstand beim Bewerbungsgespräch erwähnen?
Auf Arbeitssuche und beim Bewerbungsgespräch gilt: Man kann den Zivilstand „eingetragene Partnerschaft“ im Bewerbungsdossier erwähnen, es besteht aber keine Pflicht dazu.
Die Frage des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin nach dem Zivilstand ist eigentlich überholt. Wer ihn im Bewerbungsdossier bereits erwähnt hat, wird sich auf alle Fälle Fragen ersparen. Falls die Frage aber aufkommt und die/der Arbeitsuchende keine Auskunft geben möchte, dürfte er/sie in diesem Stadium grundsätzlich lügen. Da spätestens bei Aufnahme des Arbeitsverhältnisses aber ohnehin eine Meldung fällig ist, empfiehlt es sich, die Information frühzeitig, offensiv und als Selbstverständlichkeit anzubringen.
lies das gesamte Merkblatt http://www.sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Diverses/070109_Merkblatt_Partnerschaft.pdf
Weitere Informationen erhältst Du sicherlich auch von entsprechenden Organisationen zb
- http://los.ch/mitgruppen/
- http://www.sgb.ch/der-sgb/gremien/lgbt-kommission/
- google mal nach einer in Deiner Nähe
Einen Betriebsrat gibt es in der Schweiz nicht. Bei Problemen gibt es diverse teils interne und externe Stellen.
Was mich etwas erstaunt ist dass Du jetzt schon fragst, da es ja erst in ein paar Jahren der Fall sein wird ... (und sich währenddessen ja bei der Firma einiges ändern kann) ...
Übrigens bist Du auch verpflichtet Deinen allenfalls bestehenden Arbeitgeber über Eure Verpartnerung zu informieren. In diesem Fall kannst Du Dich vermutlich an die Personalabt. wenden und sie fragen wer alles informiert wird resp. wie vertraulich dies behandelt werden kann.
Mit der offiziellen Verpartnerung habt ihr Rechte aber auch entsprechende Pflichten - und nach einem vermutlich ersten Erstaunen legt sich die Thematik oft schnell - seid selbstbewusst und steht dazu.
Die neue Stelle in 2J ist schon sicher und dass der Chef wechseln würde wäre sehr ungewöhnlich in meiner Branche; ich frage schon jetzt, weil wir dieses Jahr die Verpartnerung geplant hätten... wie gesagt, langfristige Planung ist üblich hier.
Und ja, das habe ich gerade in dem Dokument gelesen, welches Du verlinkt hast. Ein Outing wäre einfach zu gefährlich in einem Umfeld im dem Perfektion in allen Bereichen verlangt wird. Aber wir werden einen Weg finden zusammenzuleben, irgendwie.
Danke für Deine Hilfe!
Danke Dir für den Stern 😊
Bedenke auch die anderen Konsequenzen. Bei eingetragener Partnerschaft und entsprechender Angabe wäre z.B. deine "Frau" beispielsweise Berechtigt eine Witwenrente von der Pensionskasse zu bekommen.
Ja, das ist mir bewusst, doch wenn ich meinen Job verliere gibt es auch keine Rente, daher sind unsere Prioritäten etwas anders gelegen...
Es ist die Frage, ob Du damit gegen Deine dienstlichen Pflichten verstösst, etwa bei einem katholischen Arbeitgeber.
Dort kannst Du aber verschweigen, dass Du eine eingetr. Lebenspartnerschaft eingehst. Zumindest in D ist das so.
Rede mal mit Deinem Betriebsrat.
In der Schweiz gibt es keinen Betriebsrat.
Danke.
Nein, offiziell ist der Arbeitgeber nicht religiös, also ich werde nicht in einer Kirche arbeiten oder ähnliches. Habe nur erfahren dass mein zukünftiger direkter Vorgesetzter persönlich religiös ist. Ich bewundere seine Arbeit und er wird eine Art Mentor sein, also möchte ich nicht, dass er etwas über mich weiss, für das er mich verachten könnte.
Ich weiss nicht, ob es hier so etwas wie einen Betriebsrat gibt und vorallem nehme ich nicht an, dass man da anonym Auskunft erhält?
PS: nur einzelne enge Freude wissen von meiner Beziehung. Mein momentaner Arbeitgeber (und meine Familie) wissen nicht, dass ich lesbisch bin.
Betriebsräte unterliegen der Schweigepflicht und der Vertraulichkeit. Da brauchste Dir keine Sorgen machen.
Und: da ist nichts, wessen Du Dich schämen musst, auch Deiner Familie gegenüber.
Hmm selbst dann, ist sehr heikel, wenn es rauskommt, kann es sein, dass ich in meiner Branche keine Stelle mehr finde. Die Konkurrenz ist riesig, da kann man sich keinen "Makel" leisten.
Ich schäme micht nicht, es ist nur eine Frage der Geheimhaltung, und auch nicht unbedingt, dass ich meine Familie vermissen würde.
Danke! Hmm... Das bedeutet wir werden eine andere Lösung für ein längerfristiges Visa finden müssen. Die Welt ist schon kompliziert.