Personalbogen nach einem Monat Ausbildung gekündigt im Personalbogen verschweigen?

9 Antworten

Lückenlos und der Wahrheit entsprechend. Ja, das musst Du angeben.

dankeschön für eure Antworten. Ich hab mit meinem Vater darüber gesprochen und er meinte es kommt so oder so heraus wenn die was wegen der Rente o. ä. prüfen. Hm ich muss nur noch überlegen, was ich am besten schreibe als Begründung. Berufsorientierungsphase (hab ich im Lebenslauf geschrieben und da im grunde genommen nicht gelogen), Kündigung in der Probezeit. Hm ich werde mal drüber schlafen und dann weiter sehen.

Bei der Probezeit in der Ausbildung gilt laut Berufsbildungsgesetz: Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen (§ 20 Berufsbildungsgesetz).

Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Berufsbildungsgesetz). Die Kündigung in der Probezeit muss aber schriftlich erfolgen.

Die Probezeit in der Ausbildung hat eine wichtige Bedeutung, Auszubildender und Ausbilder sollen prüfen, ob sich der Auszubildende für den richtigen Beruf und Betrieb entschieden hat.

Bei einem regulären Arbeitsverhältnis ist die Kündigung in der Probezeit ein Makel, während der Ausbildung ist dies nicht unbedingt der Fall.

Sie sollten also mit offenen Karten spielen und die abgebrochene Lehre angeben. Der Ausdruck Berufsorientierungshase trifft es ganz gut, damit können Sie den Abbruch des Lehre erklären.

Peter Kleinsorge

Arbeitsrechtlich gesehen könnte das wirklich zu einem Problem werden. Du bist verpflichtet, in Deinem Lebenslauf korrekte und vollständige Angaben zu machen, daher muss er ja auch unterschrieben werden.

Im Personalbogen sind die Tatsachen ebenso vollständig dar zu legen.

Ein Problem kann Dir nun entstehen, wenn Du im Personalbogen die richtigen Angaben machst (was Du definitiv MUSST!!!) und dem Arbeitgeber auffällt, dass die Angaben in Deinem Lebenslauf folglich nicht stimmen können.

Falsche Angaben in einem Lebenslauf zählen als Betrug und können auch außerhalb der Probezeit jederzeit Grund für eine fristlose Kündigung sein.

Ich empfehle:

  • Mache ehrliche, vollständige Angaben im Personalbogen.
  • Weise Deinen Arbeitgeber von Dir aus auf die Abweichung zum Lebenslauf hin und erkläre das.
  • Künftig korrekte und vollständige Angaben im Lebenslauf machen.

Ich hoffe, dass alles für Dich zum Positiven verläuft. Viel Erfolg

na ja , ich dachte vieleicht meldet sich hier an Anwalt oder Jurastudent, der mir genau sagen kann, ob es eventuell die "Ausnahme der Regel" gibt. Na ja jedenfalls habe ich die Sache im VR nicht erwähnt weil ich nicht nach gefragt wurde und ich habe Berufsorientierungsphase geschrieben. Na ja, die hatten halt einen anderen Eindruck von mir und haben wenn anderes erwartet, also die haben so schnell wie möglich einen Azubi gesucht, und ich kann ziemlich überzeugend sein, wenn ich will. Und die haben halt kaum Fragen gestellt, die beim vr wichtig sind, damit man fesstellen kann ob der azubi ins unternehmen passt und ich brauchte halt schnell eine ausbildung und das war mir ganz recht. Und können die denn bei der Stelle nachfragen und sind die berechtiget Auskunft zu geben darüber? ich würde sagen "Die hatten andere Vorstellungen über den Auszubildenen" und dazu kann ich nicht sagen dass sie so schnell wie möglich einen Auzubi gesucht haben. Das klingt dreist oder?

Hani1989 
Beitragsersteller
 15.04.2010, 13:16

Und innerhalb der Probezeit kann man ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Muss ich dem Personalbogen die Kündigung zufügen? Das geht doch zuweit oder? und das war für bürokauffrau im altenheim, ich hatte unter anderem nich die ausstrahlung gegenüber den alten menschen und war noch nicht so selbstsicher , und jetzt werde ich SoFa.

Hani1989 
Beitragsersteller
 15.04.2010, 13:20
@Hani1989

jedenfalls sind das die gründe die mir gennannt worden sind.

Hani1989 
Beitragsersteller
 15.04.2010, 13:29
@Hani1989

Also was kann ich da falls ich das da reinschreiben muss, (wer weiß vieleicht meldet sich ja wer, der eine gegenteilige Antwort hat, von dem was ich hier so lese,) als Begründung angeben? Also wie bereits gesagt. innerhalb der Probezeit, entsprach nicht den persönlichen Vorstellungen (oder Anforderungsprofil) ?