Personalbogen nach einem Monat Ausbildung gekündigt im Personalbogen verschweigen?
** hallo guten Tag, ich habe mich in diesem Forum angemeldet weil ich dringend wichtigen Rat brauche. Also ich fange ab 01. August eine Ausbildung an. Und das Ausbildungsverhältnis, so wurde mir heute in einem Brief bestätigt, ist bei der IHK eingetragen und es wurde ein Personalbogen beigefügt. Wo man genaue und Lückenlose Angaben, zu seinen bisherigen beruflichen Werdegang angeben muss. Mein Problem ist, dass ich vom 01. August 2008 eine Ausbildung begonnen hatte. Ich wurde jedoch, innerhalb der Probezeit am 28. August beurlaubt und meine Kündigung trat zum 31. September in Kraft. Im Lebenslauf habe ich diesen Werdegang nicht angegeben , da mein Lehrer meinte, es handle sich um zu einen kurzen Zeitraum und müsste das daher nicht angegeben, Ich habe den Zeitraum als "Berufsorienterungsphase" bezeichnet, da ich Ausbildung gesucht habe, EQJ und Praktika und halt diese Erfahrung in der einmonatigen Ausbildung hattte.Jedenfalls beginne ich nun eine Ausbildung im öffentlichen Dienst und da steht, das Falschangaben zur Kündigung führen. Meine Frage ist, muss ich diese unangenehme berufliche Erfahrung im Personalbogen angeben oder kann ich die weglassen, und darauf bauen, das dies keine negativen Konsequenzen haben wird?Ich hab nämlich schieß, das die bei der Stelle genau nachfragen, woran es und es sich dann doch anderes überlegen, obwohl, mich im Grunde genommen keine Schuld triff
9 Antworten
Lückenlos und der Wahrheit entsprechend. Ja, das musst Du angeben.
dankeschön für eure Antworten. Ich hab mit meinem Vater darüber gesprochen und er meinte es kommt so oder so heraus wenn die was wegen der Rente o. ä. prüfen. Hm ich muss nur noch überlegen, was ich am besten schreibe als Begründung. Berufsorientierungsphase (hab ich im Lebenslauf geschrieben und da im grunde genommen nicht gelogen), Kündigung in der Probezeit. Hm ich werde mal drüber schlafen und dann weiter sehen.
Bei der Probezeit in der Ausbildung gilt laut Berufsbildungsgesetz: Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen (§ 20 Berufsbildungsgesetz).
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Berufsbildungsgesetz). Die Kündigung in der Probezeit muss aber schriftlich erfolgen.
Die Probezeit in der Ausbildung hat eine wichtige Bedeutung, Auszubildender und Ausbilder sollen prüfen, ob sich der Auszubildende für den richtigen Beruf und Betrieb entschieden hat.
Bei einem regulären Arbeitsverhältnis ist die Kündigung in der Probezeit ein Makel, während der Ausbildung ist dies nicht unbedingt der Fall.
Sie sollten also mit offenen Karten spielen und die abgebrochene Lehre angeben. Der Ausdruck Berufsorientierungshase trifft es ganz gut, damit können Sie den Abbruch des Lehre erklären.
Peter Kleinsorge
Arbeitsrechtlich gesehen könnte das wirklich zu einem Problem werden. Du bist verpflichtet, in Deinem Lebenslauf korrekte und vollständige Angaben zu machen, daher muss er ja auch unterschrieben werden.
Im Personalbogen sind die Tatsachen ebenso vollständig dar zu legen.
Ein Problem kann Dir nun entstehen, wenn Du im Personalbogen die richtigen Angaben machst (was Du definitiv MUSST!!!) und dem Arbeitgeber auffällt, dass die Angaben in Deinem Lebenslauf folglich nicht stimmen können.
Falsche Angaben in einem Lebenslauf zählen als Betrug und können auch außerhalb der Probezeit jederzeit Grund für eine fristlose Kündigung sein.
Ich empfehle:
- Mache ehrliche, vollständige Angaben im Personalbogen.
- Weise Deinen Arbeitgeber von Dir aus auf die Abweichung zum Lebenslauf hin und erkläre das.
- Künftig korrekte und vollständige Angaben im Lebenslauf machen.
Ich hoffe, dass alles für Dich zum Positiven verläuft. Viel Erfolg
na ja , ich dachte vieleicht meldet sich hier an Anwalt oder Jurastudent, der mir genau sagen kann, ob es eventuell die "Ausnahme der Regel" gibt. Na ja jedenfalls habe ich die Sache im VR nicht erwähnt weil ich nicht nach gefragt wurde und ich habe Berufsorientierungsphase geschrieben. Na ja, die hatten halt einen anderen Eindruck von mir und haben wenn anderes erwartet, also die haben so schnell wie möglich einen Azubi gesucht, und ich kann ziemlich überzeugend sein, wenn ich will. Und die haben halt kaum Fragen gestellt, die beim vr wichtig sind, damit man fesstellen kann ob der azubi ins unternehmen passt und ich brauchte halt schnell eine ausbildung und das war mir ganz recht. Und können die denn bei der Stelle nachfragen und sind die berechtiget Auskunft zu geben darüber? ich würde sagen "Die hatten andere Vorstellungen über den Auszubildenen" und dazu kann ich nicht sagen dass sie so schnell wie möglich einen Auzubi gesucht haben. Das klingt dreist oder?
jedenfalls sind das die gründe die mir gennannt worden sind.
Also was kann ich da falls ich das da reinschreiben muss, (wer weiß vieleicht meldet sich ja wer, der eine gegenteilige Antwort hat, von dem was ich hier so lese,) als Begründung angeben? Also wie bereits gesagt. innerhalb der Probezeit, entsprach nicht den persönlichen Vorstellungen (oder Anforderungsprofil) ?
Und innerhalb der Probezeit kann man ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Muss ich dem Personalbogen die Kündigung zufügen? Das geht doch zuweit oder? und das war für bürokauffrau im altenheim, ich hatte unter anderem nich die ausstrahlung gegenüber den alten menschen und war noch nicht so selbstsicher , und jetzt werde ich SoFa.