Parkscheibe angeblich vorgestellt?
Bei Parken habe ich 11.50 die geforderte Parkscheibe auf 12 Uhr gestellt (erlaubte Parkzeit 90 Minuten) und bei meiner Rückkehr 12.35 eine Verwarnung von 11.56 Uhr vorgefunden mit dem Tatvorwurf "Parkscheibe vorgestellt". Nach Widerspruch bei der Parkraumüberwachung erhielt ich ein Foto von meinem Auto und von einer neutralen Parkscheibe, die nicht unserem Auto zugeordnet werden kann.
Was tun?
3 Antworten
Einspruch erheben, denn du hast die Parscheibe völlig korrekt eingestellt, aber die Blödmänner von der Parkraumüberwachung scheinen die Vorschriften nicht zu kennen.
§13 StVO:
....
(2) Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) oder einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 und 314.2) oder bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt
1. für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist, und,
2. soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.
Notfalls musst du gerichtlich per Anwalt dagegen vorgehen.
Das ist mal eine sehrgute Antwort. Ich hatte immer so ein Gefühl als wenn ich ein kleines Vergehen gemacht hätte wenn ich de Parkuhr vorgestellt hatte aber jetzt war es doch ganz legal.
Das ist doch korrekt, man muss, wenn man zwischen den halben Stunden ankommt, die parkscheibe vorstellen, dazwischen stellen darf man nicht.
Kann man auf der Seite des ADAC nachlesen.
Warten bis der Bussgeldbescheid kommt und dann Widerspruch einlegen, frist beachten.