Darf ich mit meinem Quad auf Bürgersteig parken wie ein mottoradfahrer ohne ein knöllchen zu bekommen?

4 Antworten

JA!

Das Parken eines Quads und auch das Parken eines Mopeds auf dem Gehweg ist gem. § 12 STVO grundsätzlich nicht erlaubt.

In Städten wird dieses Verbot jedoch aufgrund der Parkplatznot nicht konsequent durchgesetzt, solange der Fußgängerwerg nicht zu stark eingeschränkt wird.

Generell musst du mit einem Knöllchen rechnen, wenn du dein Quad auf dem Gehweg abstellst. ich glaube auch kaum, dass dieses dann wie ein Roller gewertet wird, da ein Quad doch deutlich breiter ist.

AjBro 
Beitragsersteller
 09.09.2015, 12:55

ok das nenn ich mal ne Antwort ;) danke

Interesierter  09.09.2015, 21:48
@AjBro

Das "Ja" bezieht sich auf die letzte Frage im Text und nicht auf die Frage der Überschrift. Dort müsste es natürlich "Nein" heissen.

ich würde es nicht versuchen, Knolle droht. Es handelt sich um ein mehrspuriges Fahrzeug.

AjBro 
Beitragsersteller
 09.09.2015, 12:54

ok! Danke

Auch der "Mopped-Fahrer" darf sein Zweirad gar nicht auf dem Bürgerstein parken, nicht mal ein Mofa! (Wird nur selten geahndet ...)

Insofern gilt das für ein Quad natürlich erst recht ...

Nein da man nur parken darf wenn maniunfehindert an demdfahrzeug vorbei laufen kannaund ein wuad ist zu groß

StefanAumueller  20.10.2020, 08:18

Das stimmt nicht. Kein Fahrzeug darf auf dem Gehsteig parken. Auch nicht wenn dann noch genügend Platz ist (Das ist leider ein Ammenmärchen), außer es ist explizit erlaubt.