Darf ich mit meinem Quad auf Bürgersteig parken wie ein mottoradfahrer ohne ein knöllchen zu bekommen?
Hallo community, darf ich mit meinem Quad so parken wie ein mopped Fahrer auf dem Bürgersteig ohne ein knöllchen zu bekommen???
Meine Nachbarin sagte das ich nehmlich auf der Straße parken muss weil es ja zwei Nummernschilder hat also quasi wie ein Auto zu behandeln ist. Muss ich Angst haben um ein knöllchen zu bekommen.
4 Antworten
JA!
Das Parken eines Quads und auch das Parken eines Mopeds auf dem Gehweg ist gem. § 12 STVO grundsätzlich nicht erlaubt.
In Städten wird dieses Verbot jedoch aufgrund der Parkplatznot nicht konsequent durchgesetzt, solange der Fußgängerwerg nicht zu stark eingeschränkt wird.
Generell musst du mit einem Knöllchen rechnen, wenn du dein Quad auf dem Gehweg abstellst. ich glaube auch kaum, dass dieses dann wie ein Roller gewertet wird, da ein Quad doch deutlich breiter ist.
Das "Ja" bezieht sich auf die letzte Frage im Text und nicht auf die Frage der Überschrift. Dort müsste es natürlich "Nein" heissen.
ich würde es nicht versuchen, Knolle droht. Es handelt sich um ein mehrspuriges Fahrzeug.
ok! Danke
Auch der "Mopped-Fahrer" darf sein Zweirad gar nicht auf dem Bürgerstein parken, nicht mal ein Mofa! (Wird nur selten geahndet ...)
Insofern gilt das für ein Quad natürlich erst recht ...
Nein da man nur parken darf wenn maniunfehindert an demdfahrzeug vorbei laufen kannaund ein wuad ist zu groß
Das stimmt nicht. Kein Fahrzeug darf auf dem Gehsteig parken. Auch nicht wenn dann noch genügend Platz ist (Das ist leider ein Ammenmärchen), außer es ist explizit erlaubt.
ok das nenn ich mal ne Antwort ;) danke