Parken ohne Parkscheibe Knöllchen Beschilderung von 1 Seite
Hallo, Ich habe heute ein Knöllchen bekommen wegen Parken ohne Parkscheibe, nur bin ich mir nicht schicher ob es wirklich berechtigt ist. Das Schild ist nur von einen Ende der Straße ausgeschildert. http://13m.imghost.us/P5n/Parken.JPG Zum Bild: Ich kam von Links in die Straße und habe (Rot markiert) geparkt. (Vergessen draufzumalen das man auf der anderen Straßenseite nicht parken kann) Das Parkschild mit dem Zusatz "Parkscheibe" (hier blaues P) kann man nur von der anderen Richtung aus lesen und aus meiner Richtung steht dafür kein Schild. Das Durchfahrtverboten bezieht sicht nur auf die Richtung von rechts nach links also für mir unwichtig. Also ist das Knöllchen berechtigt? Ich verstehe ja die Politesse wieso sie mich aufgeschrieben hat, sie kann ja nicht wissen von wo ich in die Straße fahre aber müssen nicht dann von beiden Seiten das Schild stehen?
2 Antworten
Hi Gabri3I123,
wie ärgerlich. Ich finde auch, dass es ein zweites Schild gebraucht hätte. Aber ob das die Behörde genauso sieht, weiß ich nicht.
Leg Widerspruch ein, mach ein Foto von der Straße und der Einsichtsmöglichkeit, füge Deine Skizze bei und nenne einen Zeugen, der dabei war und versuch es einfach mal.
Manchmal hat man Glück. In einer kleineren Gemeinde sind wir mal damit durchgekommen, in dem wir nachgewiesen hatten, dass die Anwohnerparkkennzeichnung nicht eindeutig war (die haben dann bald ein besseres Schild aufgestellt). In einer Großstadt hat man es uns abgelehnt, die Politesse als Zeugin benannt und hineingeschrieben, es sei für den Verkehrsteilnehmer zumutbar, ein paar Schritte zu gehen, um sich über die Parkmöglichkeit zu vergewissern...
Alles Gute!
aber müssen nicht dann von beiden Seiten das Schild stehen?
Nein, weil man sowieso nur in Fahrtrichtung (am rechten Fahrbahnrand) parken darf.
das man auf der anderen Straßenseite nicht parken kann
wäre nur von Bedeutung, wenn dort Schienen liegen. Nur dann dürfte ausnahmsweise auch am linken Fahrbahnrand geparkt werden (oder in einer Einbahnstraße, um die es sich nach Deiner Beschreibung aber offensichtlich nicht handelt).