Fallen gelassen BTM Anzeige, trotzdem MPU Haarprobe für den FS?
Hallo wurde vor 3Wochen zur Polizei eingeladen, ein Drogendealer wurde gepackt und die haben meine chatverläufe habe keine aussage gemacht desshalb denke ich das meine Anzeige fallen gelassen wird, nehmen wir an sie wird fallen gelassen hat hat es trotzdem auswirkung auf meinen Führerschein den ich demnächst anfange (3-4Monate) Habe angst das ich einen Test machen muss (MPU Haarprobe) und er dann positiv ausfällt, außerdem ist er noch teuer ^^ MfG fabi hoffe für schnelle Antwort!
2 Antworten
Hallo fabi
gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:
"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."
Ärztliches Gutachten:
Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1).Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert
schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...
es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.
Wenn er Glück hat und sein Verfahren nach §170 II StPO eingestellt wird (aus Mangel an Beweisen) und nicht nach § 31 BtMG (Absehen von Strafe wegen z.B. Geringfügigkeit) könnte es sein, dass die Fahrerlaubnisbehörde nichts von dem Sachverhalt erfährt.
Prinzipiell gibt die Polizei Informationen über Drogendelikte auch an die Führerscheinstelle weiter. Grundlage ist StVG §2 (12)
(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist.
In diesem Fall kann die FsSt auch ein ärztliches Gutachten inkl. Haarprobe verlangen.
Habe angst das ich einen Test machen muss (MPU Haarprobe) und er dann positiv ausfällt
Dann hör auf zu kiffen!