BTM-Eintrag trotz fallen gelassener Anzeige?
Hallo, ein paar Freundinnen ich wurde im Mai letzten Jahres beim Kosum von Marihuana erwischt. Eine Freundin hat angegeben, dass das Marihuana ihr gehört und ich wurde wegen des Kosums angezeigt. Nun wurde von der Verfolung abgesehen und ich möchte gerne wissen, ob ich bei der Polizei eine BTM-Eintrag o. so was in derart habe.
9 Antworten
Du steckst im polizeilichen Daten-Erfassungssystem "INPOL". Du solltest versuchen mit dem Bescheid über die Einstellung des Verfahrens eine Löschung aus INPOL zu erreichen, ansonsten droht Dir bei jeder künftigen Kontrolle eine ganz besondere Beachtung und Aufmerksamkeit.
Mit einer solchen Angelegenheit würde ich einen Rechtsanwalt beauftragen, sofern Dir die Sache wirklich wichtig ist. Falls Du die entstehenden Kosten scheust, würde ich an Deiner Stelle ein kurzes prägnant formuliertes Schreiben aufsetzen, eine Kopie des Einstellungsbeschlusses beifügen und die Einschaltung eines Reachtsanwalts in Aussicht stellen, sofern nicht innerhalb angemessener Frist ( rund 2 Wochen) ein Bescheid über die Löschung der Daten vorliegt.
Von der Verfolgung wurde abgesehen, weil Dein strafbares Verhalten "gering" war. Das ändert jedoch nichts an der Rechtswidrigkeit.
Du hast in der Hinsicht "Glück", dass Du das Ganze nicht als Vorstrafe eingetragen bekommst. Wäre das passiert, müßtest Du mindestens 10 Jahre mit diesem Eintrag leben.
In den polizeilichen Karteien wirst Du allerdings nun als BTM-Konsument erfasst. Wenn Du noch nicht 21 bist, wird dieser Eintrag nach 5 Jahren gelöscht, bist Du älter, nach 10 Jahren. (Immer unter der Voraussetzung, dass nichts neues dazu kommt.) Die Erfassung erfolgt aus dem Grund, weil BTM-Konsumenten in aller Regel stark rückfallgefährdet - also "Wiederholungstäter" - sind.
"Für alle Ewigkeit" bleibt der Eintrag also auch bei der Polizei nicht bestehen.
Die Polizei hat natürlich erst mal eine Akte zu dem Thema. Zumindest wenn eine Anzeige erstattet wurde.
Dass alles endlos gespeichert wird ist Jedoch Unfug.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeszentralregister
In deinem Fall gibt das keinen Eintrag.
Übrigens kannst du sowohl deine Daten beim Bundeszentralregister einsehen, als auch bei der Polizei auf Einsicht in die über dich gespeicherten Daten bestehen.
Ja, hast Du. Allerdings handelt es sich dabei nur um eine Ermittlungsakte. Nachdem kein Urteil gegen Dich erging, gibt es keinen Eintrag im Bundeszentralregister.
Konkret bedeutet das für Dich, daß der Vorfall keine weiteren Konsequenzen für Dich hat, so lange Du Dir nichts mehr zu Schulden kommen läßt. Die Ermittlungsakte schlummert bei der Staatsanwaltschaft, kommt aber sofort wieder auf den Tisch, wenn Du straffällig wirst.
ABER:
Die Polizei leitet nach StVG §2 (12) Drogenvergehen auch an die Fahrerlaubnisbehörde weiter:
(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten.
http://dejure.org/gesetze/StVG/2.html
Falls Du bereits einen Führerschein besitzt, hast Du Glück gehabt - nach 10 Monaten kommt da wahrscheinlich nichts mehr.
Falls Du noch keinen FS hat und Du einen erwerben willst, kann es durchaus sein, daß ein fachärztliches Gutachten von Dir gefordert wird.
Ich habe einen Führerschein. Das heisst im Klartext, wenn ich in eine Polizeikontrolle gerate, dann sehen die sofort dass da was war und kontrollieren verstärkt auf Drogen oder?
Ja, Du solltest also die Finger vom Hasch lassen.
ALLE Einträge bei der Polizei bleiben dir ein Leben lang erhalten!
Selbst wenn du in 20 Jahren mal in eine Verkehrskontrolle gerätst, können die sehen, dass du mal gekifft hast und deswegen ermittelt wurde!
Der Verjährung unterliegen nur die meisten Einträge ins Straf- bzw Erziehungsregister!
nö
stimmt leider.. deine jugendsünden bleiben dir ewig.. =(
Nein das stimmt eben nicht
Also gehe ich am Besten mit dem Brief des Amtsgerichts zur Polizei und frag nach ob sie mich da rauslöschen können oder?
"Unzulässig wird eine Speicherung zum Beispiel, wenn ein Angeklagter wegen erwiesener Unschuld freigesprochen oder ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten ohne Verbleib eines Restverdachtes nicht nur vorläufig eingestellt wird."