Auf Autobahn PARKPLATZ war das WC defekt - Darf ich in diesem Falle in die Büsche machen? ILLEGAL?
Hallo zusammen, vorhin bin ich mit dem Auto durch NRW gefahren. An einem Autobahnrastplatz musste ich kurz anhalten, da ich dringend mal musste. Ich ging zu dem Toilettenhäuschen und rüttelte an der Türe. Diese war abgeschlossen, sehr seltsam. Ein freundlicher LKW Fahrer der mir schon länger zugeguckt hatte sagte: "Ist defekt jung". Ich ging schockiert zum Auto zurück, aber ich musste ziemlich dringend , und es ist ja Notdurft !
Ein kleiner rundlicher Mann sagte aus seinem Kleinwagen hinaus: "Einfach in die Büsche gehen", und brauste davon. Ich stellte mich an den Rand des Parkplatzes und liess Wasser". Auf einmal kam ein empörter Familien Vater im Kombi vorbei und fragte mich ob ich noch alle Tassen im Schrank hätte, da Wildpinkeln verboten sei.
Meine Frage wäre jetzt ob es in Ordnung war wenn das richtige WC abgesperrt (!!) war. Danke im voraus, LG
13 Antworten
Ich glaube Folgendes: Auch wenn das WC defekt ist, hast du etwas Verbotenes getan. Hättest du es gelassen, wäre das Weiterfahren aber sozusagen illegal gewesen, denn man darf sein Fahrzeug ja nur in einem geistig und körperlich Fahrtüchtigen Zustand in Betrieb nehmen.
Um keine Gesetze zu brechen, hättest du wohl an dem Parkplatz verenden müssen. ;)
*Rofl*
Es ist unzulässig, außer du verkleidest dich als Hund. Aber ganz im Ernst: Lieber unzulässig hinter die Büsche, als durch eine volle Blase abgelenkt ein Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr zu sein. Du musst das ja nicht allzu offensichtlich tun. Und die Herren vom Ordnungsamt oder wer auch immer meint, dich dafür abkassieren zu müssen wären mir im Zweifel lieber als andere Konsequenzen, die sich abgelenkt im Straßenverkehr ergeben können.
In dieser Not-Situation darf man sein Geschäft auch anderswo erledigen. - Schließlich heißt es nicht umsonst in einem etwas älteren Begriff - "seine Notdurft verrichten".
Selbst wenn es gesetzlich nicht erlaubt sein sollte, wird jeder Polizist, Richter "Gnade vor Recht" ergehen lassen, weil er ja selbst die Situation sehr gut nachvollziehen kann. - Freispruch!
Wildpinkeln ist zwar verboten. Aber in deinem Fall hattest du keine andere Wahl! Der Familienvater wusste ja nichts von dem defekten WC. Dann hätte er wohl auch eher Verständnis dem gegenüber gebracht, meiner Einschätzung nach!
Es ist in Ordnung wenn wo Du deine Notdurft verrichtet hast.
Grund ! Es wurde für keinen ersatz gesorgt und man kann nicht von Dir erwarten das Du zum nächsten Parkplatz fährst.