Fahrzeugschein ungültig?

3 Antworten

Es handelt sich um ein Leichtkraftrad, das ist "zulassungsfrei" aber "kennzeichnungspflichtig" und hat normalerweise keine Zulassungsbescheinigung Teil I und II sondern nur die Betriebserlaubnis (ABE oder COC) und die erste Seite der Zulassungsbescheinigung Teil I als nachwei des momentan zugeteilten Kennzeichens.

Auf Halterwunsch kann aber Zulassungsbescheinigung Teil I und II erstellt werden, das hat der Vorbesitzer auch gemacht. Dann hat man Zulassungsbescheinigungen statt Betriebserlaubbnis und kann diese zu Hause lassen.

Vermutlich hast Du den Wunsch bei der Ummeldung nicht geäußert und man hat wieder nur die ABE als Zulassungsdokument mit angeheftetem Kennzeichennachweis.

Du kannst Dir aber auf Wunsch wieder Zulassungsbescheinigungen ausstellen lassen. Macht man das bei der Ummeldung kostet das nur 3 EUR Aufschlag.

Was es im Nachhinein kostet kann ich Dir nicht sagen.

Strtfghtr11 
Beitragsersteller
 18.03.2018, 20:42

Danke für die schnellen Antworten,

Ich hab einen auf mich ausgestellten Fahrzeugschein, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I UND eine Anmeldebescheinigung.

Meines Wissens ist es verpflichtend beim Leichtkraftrad den Fahrzeugschein mitzuführen (Mache ich auch immer). Dementsprechend muss ich auch darüber verfügen, und dem nach auch einen gültigen Fahrzeugbrief besitzen, oder nicht?

Der alte Fahrzeugschein wird Ungültig gestempelt, wenn du das Fahrzeug auf deinen Namen neu anmeldest, gleichzeitig wird dann ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt, der auf dich lautet. Du müsstest also irgendwo auch deinen echten Fahrzeugschein haben. Oder ist dein Auto finanziert und der Finanzierungsgeber hat den Fahrzeugsschein einbehalten?

Strtfghtr11 
Beitragsersteller
 18.03.2018, 20:54

Danke für die Antwort,

das Fahrzeug ist gebraucht gekauft und bar bezahlt worden, bin rechtlich gesehen Besitzer.

Mir wurde allerdings nie etwas dazu gesagt, dass ich meinen gültigen Fahrzeugbrief noch irgendwo abholen muss.

Ich hab die Papiere im Straßenverkehrsamt so in die Hand gedrückt bekommen und keine Fragen gestellt, war froh das Fahrzeug anmelden zu können, um endlich zu fahren. Es ist mir damals schon aufgefallen, dachte aber es hätte alles schon seine Richtigkeit.

Jetzt ist meine Frage, ob mich dieser Brief so überhaupt als Halter des Fahrzeugs bestätigt.

theCapsicum  18.03.2018, 20:57
@Strtfghtr11

Der Brief hier nicht, dass ist ja auch der Brief vom Vorbesitzer. Der bestätigt nur, dass der Vorbesitzer dieses Auto einmal zugelassen hatte und die Zulassung vom Vorbesitzer nicht mehr existiert.

Deinen eigenen Brief hast du vielleicht noch in anderen Unterlagen liegen. Sonst musst du dich mal bei deiner Zulassungsbehörde melden wegen Verlust. Als Halter bist du doch aber auch über den Fahrzeugschein (Korrekt eigentlich Teil 1 der Zulassungsbescheinigung) ausgewiesen.

Strtfghtr11 
Beitragsersteller
 19.03.2018, 17:17
@theCapsicum

Du musst ja bedenken, dass es sich bei dem Fahrzeug um eine 125er handelt. Brauche ich denn für ein Leichtkraftrad überhaupt den Fahrzeugbrief? Meines Wissens wird tatsächlich nur die Betriebserlaubnis und der Fahrzeugschein benötigt

Ach ja übrigens: das im blauen Kreis ist ein von der Verwaltung nachträglich bei der Ummeldung hinzugefügter Stempel, außerdem konnte ich das Fahrzeug damals so anmelden und versichern.