Ist diese Beleuchtung erlaubt im Straßenverkehr?
8 Antworten
Hallo,
habe dir mal was von dem Forum Motor Talk rausgesucht:
Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
Soviel zu diesem Thema.
Gruß
Da es sich um keine offizielle Beleuchtung eines Fahrzeuges zum Ausleuchten der Fahrbahn ( weis nach Vorne mit E1 Kennzeichnung auf den Streuglas ) oder des Hinteren Fahrzeugbereiches ( Rotes Licht vorgeschrieben ) handelt dürfte dadurch die Betriebserlaubnis erloschen sein..
Wer es als Parkbeleuchtung deklariert und im Fahrbetrieb nicht zuschaltbar ist könnte jedoch mit einer Verwarnung davon kommen. so zumindest das geltende recht. aber man ist ja kein unmensch und man versteckt den Schalter etwas zB da wo er während der fahrt nicht erreichbar ist , dann wird das wirklich nur zur Parkbeleuchtung und dürfte auch nicht als Illegale beleuchtungseinrichtung deffiniert werden..
Joachim
PS ich finde es gut.. Darf halt nicht während der Fahrt zuschaltbar sein..
sieht auf jedenfall erstmal echt stark aus.
Und kann mich da Michael083 nur anschließen. Ein Schalter zum Ein und Aus Schalten sollte drin sein.
Wenn die Beleuchtung auch noch eine EG oder eine ECE Prüfnummer haben - dann steht dem einbau eigentlich nichts im Wege.
Laut dem Bussgeld Kataloge
[...] gilt beispielsweise auch für den LED-Tannenbaum zu Weihnachten. Während der Fahrt darf dieser am Motorrad als Beleuchtung nicht betrieben werden.
Allerdings könnte man auch dies damit Argumentieren.
[....] Ausnahmen von dieser Regel sind nur zulässig, wenn diese zu einer erhöhten Verkehrssicherheit beitragen können.
Also sogesehen, macht der Mopd Fahrer alles Richtig - wer den nicht sieht , braucht eine Brille :D :D
Trotzdem muss man es nicht drauf ankommen lassen - Einbauten schön Verstecken und bei Bedarf ausschalten.
Wo kein Kläger , da auch kein Richter
nur wenn der tüv sein ok gibt was ich nicht glaube
Wenn es steht denke schon . Während dem fahren Nope